Welche GOÄ-Ziffern sind für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ in Betracht?
Für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. A612, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ stehen Melanomnachsorge, Tumornachsorge, Lymphknotensonographie, Rezidivkontrolle. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 750 | Kernposition | Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung |
| GOÄ-Nr. A612 | Bedingt / alternativ | Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben Sitzung nicht neben Nr. 750. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Erste Lymphknotenregion/erstes Organ. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Weitere Lymphknotenregionen/Organe. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Nachsorgebericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
Bedingte oder alternative Position
Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben Sitzung nicht neben Nr. 750.
Kernposition der Kombination
Erste Lymphknotenregion/erstes Organ.
Bedingte oder alternative Position
Weitere Lymphknotenregionen/Organe.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Nachsorgebericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ sowie „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Melanomnachsorge, Tumornachsorge, Lymphknotensonographie, Rezidivkontrolle
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 750: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 750
Intervall- und Tumoranamnese
kompletter Hautstatus
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 750 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 750); GOÄ-Nr. 410 (Erste Lymphknotenregion/erstes Organ). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A612 gilt zusätzlich: Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. A612 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Verdächtige pigmentierte Läsion mit Dermatoskopie, Zusatzdiagnostik und Gewebeentnahme
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ sowie „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
