Welche GOÄ-Ziffern sind für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichHautkrebsvorsorge und Tumordiagnostik
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A612, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ in Betracht?

Für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. A612, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ stehen Melanomnachsorge, Tumornachsorge, Lymphknotensonographie, Rezidivkontrolle. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 750KernpositionAuflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
GOÄ-Nr. A612Bedingt / alternativVideosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben Sitzung nicht neben Nr. 750.
GOÄ-Nr. 410KernpositionErste Lymphknotenregion/erstes Organ.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativWeitere Lymphknotenregionen/Organe.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Nachsorgebericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 750

Kernposition der Kombination

Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung

Abrechnungsalternative: dermatoscopy_mode
GOÄ A612

Bedingte oder alternative Position

Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben Sitzung nicht neben Nr. 750.

Analog bewertet zu: 612
Abrechnungsalternative: dermatoscopy_mode
GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Erste Lymphknotenregion/erstes Organ.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Weitere Lymphknotenregionen/Organe.

Wiederholung:
Max: 3
Erfordert Position: 410
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Nachsorgebericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“?

Hinweise zur Kombination

Organe beziehungsweise Lymphknotenregionen in der Rechnung benennen.
Nr. 750 und A612 sind für dieselben Läsionen alternative Verfahren.
Nr. 750 und A612 sind in derselben Sitzung nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Intervall- und Tumoranamnese
kompletter Hautstatus
Narben-/Operationsgebiet
Dermatoskopiebefunde
Lymphknotenregionen und Sonographiebefunde

Wie grenzt sich „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ sowie „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Melanomnachsorge, Tumornachsorge, Lymphknotensonographie, Rezidivkontrolle

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 750: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 750

Intervall- und Tumoranamnese

kompletter Hautstatus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 750 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 750); GOÄ-Nr. 410 (Erste Lymphknotenregion/erstes Organ). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A612 gilt zusätzlich: Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A612 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. A612, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ sowie „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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