Welche GOÄ-Ziffern sind für „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichHautkrebsvorsorge und Tumordiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ in Betracht?

Für „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 491 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ stehen Basaliom, Basalzellkarzinom, Spinaliom, Plattenepithelkarzinom, Exzision. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige Untersuchung des Hautorgans.
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativDermatoskopie tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleiner Anästhesiebezirk.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativGroßer Anästhesiebezirk.
GOÄ-Nr. 2403Bedingt / alternativKleine Geschwulst.
GOÄ-Nr. 2404Bedingt / alternativGrößere Geschwulst.
GOÄ-Nr. 2381Bedingt / alternativEinfache Hautlappenplastik als eigenständiger Defektverschluss.
GOÄ-Nr. 2382Bedingt / alternativSchwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.
GOÄ-Nr. 443Bedingt / alternativAmbulanter Operationszuschlag nur bei einer zuschlagsfähigen Hauptleistung von 500 bis 799 Punkten (z. B. Nr. 2404) und erfüllten Präambelvoraussetzungen; nur einmal je Behandlungstag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Symptombezogene Untersuchung.

Abrechnungsalternative: exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Vollständige Untersuchung des Hautorgans.

Abrechnungsalternative: exam
GOÄ 750

Bedingte oder alternative Position

Dermatoskopie tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleiner Anästhesiebezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Großer Anästhesiebezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 2403

Bedingte oder alternative Position

Kleine Geschwulst.

Abrechnungsalternative: excision
GOÄ 2404

Bedingte oder alternative Position

Größere Geschwulst.

Abrechnungsalternative: excision
GOÄ 2381

Bedingte oder alternative Position

Einfache Hautlappenplastik als eigenständiger Defektverschluss.

Abrechnungsalternative: closure
Erfordert mindestens eine Position:
2403
2404
GOÄ 2382

Bedingte oder alternative Position

Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation.

Abrechnungsalternative: closure
Erfordert mindestens eine Position:
2403
2404
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

GOÄ 443

Bedingte oder alternative Position

Ambulanter Operationszuschlag nur bei einer zuschlagsfähigen Hauptleistung von 500 bis 799 Punkten (z. B. Nr. 2404) und erfüllten Präambelvoraussetzungen; nur einmal je Behandlungstag.

Leistungsrolle: ambulatory_op_surcharge
Erfordert Position: 2404

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“?

Hinweise zur Kombination

Einfacher primärer Wundverschluss ist regelmäßig Bestandteil der Exzision; Hautlappenplastik nur bei eigenständigem Leistungsinhalt.
Nr. 2403 ist nach der BÄK-Systematik nicht mit einem ambulanten OP-Zuschlag kombinierbar; bei Nr. 2404 kann Nr. 443 bei erfüllten Voraussetzungen in Betracht kommen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Tumorlokalisation und Größe
klinischer/dermatoskopischer Befund
Anästhesie
Exzisionsumfang und Sicherheitsabstand
Defektgröße und plastischer Verschluss
Histologieauftrag

Wie grenzt sich „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Verdächtige pigmentierte Läsion mit Dermatoskopie, Zusatzdiagnostik und Gewebeentnahme“ sowie „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Basaliom, Basalzellkarzinom, Spinaliom, Plattenepithelkarzinom

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

Tumorlokalisation und Größe

klinischer/dermatoskopischer Befund

Anästhesie

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Symptombezogene Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Symptombezogene Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 491 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Verdächtige pigmentierte Läsion mit Dermatoskopie, Zusatzdiagnostik und Gewebeentnahme“ sowie „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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