Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichHautkrebsvorsorge und Tumordiagnostik
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ in Betracht?

Für „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ stehen Hautkrebsscreening, Muttermalkontrolle, Ganzkörperhaut, Dermatoskopie, Videodermatoskopie, Bodymapping. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur beim isolierten Hautkrebsscreening zusammen mit Nr. 7; nicht zusätzlich zu Nr. 29.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur beim isolierten Hautkrebsscreening zusammen mit Nr. 1; bei Nr. 29 bereits enthalten.
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativKonventionelle Auflichtmikroskopie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. A612Bedingt / alternativVideosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben Sitzung nicht neben Nr. 750.
GOÄ-Nr. 29Bedingt / alternativAlternative zum Bündel Nr. 1 + 7, wenn die vollständige Gesundheitsuntersuchung eines Erwachsenen erbracht wurde; Nr. 1 und 7 dann nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befund und epikritischer Bewertung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur beim isolierten Hautkrebsscreening zusammen mit Nr. 7; nicht zusätzlich zu Nr. 29.

Leistungsgruppe: isolated_hks
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur beim isolierten Hautkrebsscreening zusammen mit Nr. 1; bei Nr. 29 bereits enthalten.

Leistungsgruppe: isolated_hks
GOÄ 750

Bedingte oder alternative Position

Konventionelle Auflichtmikroskopie; einmal je Sitzung.

Abrechnungsalternative: dermatoscopy_mode
GOÄ A612

Bedingte oder alternative Position

Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben Sitzung nicht neben Nr. 750.

Analog bewertet zu: 612
Abrechnungsalternative: dermatoscopy_mode
GOÄ 29

Bedingte oder alternative Position

Alternative zum Bündel Nr. 1 + 7, wenn die vollständige Gesundheitsuntersuchung eines Erwachsenen erbracht wurde; Nr. 1 und 7 dann nicht zusätzlich.

Leistungsgruppe: health_exam_hks
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befund und epikritischer Bewertung.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 750 und A612 sind für dieselben Läsionen alternative Abbildungsformen und nicht kumulativ.
A612 ist eine veröffentlichte BÄK-Analogempfehlung und wird auch in der PKV-Stellungnahme 2026 für die videosystemgestützte Muttermaluntersuchung akzeptiert; bloße Dokumentation oder zusätzliche technische Risikobewertungen sind nicht automatisch eigenständig abrechenbar.
Der Agent muss genau einen Abrechnungspfad wählen: Nr. 1 + 7 oder Nr. 29.
Nr. 750 und A612 sind in derselben Sitzung nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Risikofaktoren und Hautkrebsanamnese
vollständiger Hautstatus
dermatoskopisch untersuchte Läsionen und Befunde
bei A612 standardisierte digitale Aufnahmen, Vermessung und Auswertung
bei Nr. 29 vollständiger Leistungsinhalt der Gesundheitsuntersuchung

Zulässige Abrechnungspfade

Id: isolated_hks
Requires:
1
7
Nicht kombinierbar mit:
29
Id: health_exam_hks
Requires:
29
Nicht kombinierbar mit:
1
7

Wie grenzt sich „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ sowie „Verdächtige pigmentierte Läsion mit Dermatoskopie, Zusatzdiagnostik und Gewebeentnahme“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hautkrebsscreening, Muttermalkontrolle, Ganzkörperhaut, Dermatoskopie

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

Risikofaktoren und Hautkrebsanamnese

vollständiger Hautstatus

dermatoskopisch untersuchte Läsionen und Befunde

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur beim isolierten Hautkrebsscreening zusammen mit Nr. 7; nicht zusätzlich zu Nr. 29.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur beim isolierten Hautkrebsscreening zusammen mit Nr. 7; nicht zusätzlich zu Nr. 29.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ sowie „Verdächtige pigmentierte Läsion mit Dermatoskopie, Zusatzdiagnostik und Gewebeentnahme“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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