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GOÄ-Ziffer: 96
Schreibgebühr, je Kopie
Einfachsatz
× 1
0.17 €
Regelhöchstsatz
× 1
0.17 €
Höchstsatz
-
Wichtig:
Die Schreibgebühren nach den Gebührenpositionen 95 und 96 sind nur neben den Gebührenpositionen 80, 85 und 90 sowie ausschließlich zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
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