Welche GOÄ-Ziffern sind für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichWeitere kardiologische Behandlungssituationen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ in Betracht?

Für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 652 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ stehen Gutachten, kardiologisches Gutachten, Leistungsfähigkeit, Versicherung, Gericht. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativEigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 652Bedingt / alternativEigenständiges Belastungs-EKG mit Belastungsstufen, Messwerten, Abbruchgrund und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 606Bedingt / alternativSpiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.
GOÄ-Nr. 654Bedingt / alternativLangzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
GOÄ-Nr. 659Bedingt / alternativLangzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 80Bedingt / alternativSchriftliche gutachtliche Äußerung mit konkreter Fragestellung, Bewertung und Schlussfolgerung.
GOÄ-Nr. 85Bedingt / alternativUmfangreiche schriftliche gutachtliche Äußerung; Zeitaufwand je angefangene Stunde dokumentieren.
GOÄ-Nr. 95Bedingt / alternativSchreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang.
GOÄ-Nr. 96Bedingt / alternativKopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: ekg_650_653
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 652

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiges Belastungs-EKG mit Belastungsstufen, Messwerten, Abbruchgrund und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: ekg_650_653
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 606

Bedingte oder alternative Position

Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.

In derselben Sitzung enthalten:
605
602_if_part_of_spiroergometry
GOÄ 654

Bedingte oder alternative Position

Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung

GOÄ 659

Bedingte oder alternative Position

Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 80

Bedingte oder alternative Position

Schriftliche gutachtliche Äußerung mit konkreter Fragestellung, Bewertung und Schlussfolgerung.

Abrechnungsalternative: gutachtenumfang
GOÄ 85

Bedingte oder alternative Position

Umfangreiche schriftliche gutachtliche Äußerung; Zeitaufwand je angefangene Stunde dokumentieren.

Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Abrechnungsalternative: gutachtenumfang
GOÄ 95

Bedingte oder alternative Position

Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang.

Erfordert eine der Positionen:
80
85
90
GOÄ 96

Bedingte oder alternative Position

Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.

Erfordert eine der Positionen:
80
85
90

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 80 und Nr. 85 nach Umfang und tatsächlicher Leistung auswählen, nicht automatisch zusammen.
Apparative Leistungen nur bei eigener medizinischer Notwendigkeit und vollständiger Durchführung.
Die Nrn. 650 bis 653 sind in derselben Inanspruchnahme nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Nr. 606 enthält die vorausgegangene Ruhespirographie und gegebenenfalls die Oxymetrie; Nr. 605 und eine lediglich integrierte Nr. 602 dafür nicht zusätzlich ansetzen.
Nr. 80 und Nr. 85 entsprechend Umfang und Zeitaufwand des konkreten Gutachtens auswählen; nicht pauschal gemeinsam.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Auftraggeber und konkrete Fragestellung
Anknüpfungstatsachen
Anamnese und vollständige Untersuchungsbefunde
apparative Rohdaten
gutachtliche Bewertung und Schlussfolgerung
Zeit- und Seitenaufwand

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: ekg_650_653
Members:
651
652
Min if documented path selected: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1
Condition: Nur die tatsächlich erbrachte EKG-Art auswählen; die Nrn. 650 bis 653 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Id: gutachtenumfang
Members:
80
85
Min if gutachten created: 1
Max for same document: 1

Wie grenzt sich „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kardiologische Rehabilitations- und Langzeittherapieplanung“ sowie „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gutachten, kardiologisches Gutachten, Leistungsfähigkeit, Versicherung

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

Auftraggeber und konkrete Fragestellung

Anknüpfungstatsachen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 651 gilt zusätzlich: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 651 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 652 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 424. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kardiologische Rehabilitations- und Langzeittherapieplanung“ sowie „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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