Welche GOÄ-Ziffern sind für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ in Betracht?
Für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 652 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ stehen Gutachten, kardiologisches Gutachten, Leistungsfähigkeit, Versicherung, Gericht. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme. |
| GOÄ-Nr. 424 | Kernposition | Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 652 | Bedingt / alternativ | Eigenständiges Belastungs-EKG mit Belastungsstufen, Messwerten, Abbruchgrund und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 653 in derselben Inanspruchnahme. |
| GOÄ-Nr. 606 | Bedingt / alternativ | Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich. |
| GOÄ-Nr. 654 | Bedingt / alternativ | Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung |
| GOÄ-Nr. 659 | Bedingt / alternativ | Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 80 | Bedingt / alternativ | Schriftliche gutachtliche Äußerung mit konkreter Fragestellung, Bewertung und Schlussfolgerung. |
| GOÄ-Nr. 85 | Bedingt / alternativ | Umfangreiche schriftliche gutachtliche Äußerung; Zeitaufwand je angefangene Stunde dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 95 | Bedingt / alternativ | Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang. |
| GOÄ-Nr. 96 | Bedingt / alternativ | Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
Kernposition der Kombination
Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiges Belastungs-EKG mit Belastungsstufen, Messwerten, Abbruchgrund und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
Bedingte oder alternative Position
Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.
Bedingte oder alternative Position
Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
Bedingte oder alternative Position
Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit konkreter Fragestellung, Bewertung und Schlussfolgerung.
Bedingte oder alternative Position
Umfangreiche schriftliche gutachtliche Äußerung; Zeitaufwand je angefangene Stunde dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang.
Bedingte oder alternative Position
Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Leistungsgruppen
Wie grenzt sich „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kardiologische Rehabilitations- und Langzeittherapieplanung“ sowie „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gutachten, kardiologisches Gutachten, Leistungsfähigkeit, Versicherung
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Auftraggeber und konkrete Fragestellung
Anknüpfungstatsachen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 651 gilt zusätzlich: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 651 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Kardiologische Rehabilitations- und Langzeittherapieplanung
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Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation
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Nachsorge nach Katheterablation einer Herzrhythmusstörung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 424. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassendes kardiologisches Gutachten mit apparativer Befundgrundlage“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kardiologische Rehabilitations- und Langzeittherapieplanung“ sowie „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
