Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ in Betracht?
Für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 659 und GOÄ-Nr. 654 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ stehen Schlafapnoe, nächtliche Desaturation, Hypertonie, Arrhythmie, Pulsoxymetrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme. |
| GOÄ-Nr. 424 | Kernposition | Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 653 | Bedingt / alternativ | Telemetrische EKG-Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 652 in derselben Inanspruchnahme. |
| GOÄ-Nr. 659 | Kernposition | Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung. |
| GOÄ-Nr. 654 | Kernposition | Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung |
| GOÄ-Nr. 605 | Bedingt / alternativ | Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden |
| GOÄ-Nr. 605a | Bedingt / alternativ | Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
Kernposition der Kombination
Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Telemetrische EKG-Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 652 in derselben Inanspruchnahme.
Kernposition der Kombination
Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
Kernposition der Kombination
Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
Bedingte oder alternative Position
Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden
Bedingte oder alternative Position
Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Leistungsgruppen
Wie grenzt sich „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ sowie „Langzeit-Blutdruckmessung mit gezielter kardialer Organ- und Therapiekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schlafapnoe, nächtliche Desaturation, Hypertonie, Arrhythmie
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Schlafsymptome und Vorbefunde
nächtliche Sauerstoffsättigung
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. 659 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 659); GOÄ-Nr. 654 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 654). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 651 gilt zusätzlich: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 651 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Langzeit-Blutdruckmessung mit gezielter kardialer Organ- und Therapiekontrolle
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 659 und GOÄ-Nr. 654. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ sowie „Langzeit-Blutdruckmessung mit gezielter kardialer Organ- und Therapiekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
