Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichWeitere kardiologische Behandlungssituationen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ in Betracht?

Für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 659 und GOÄ-Nr. 654 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ stehen Schlafapnoe, nächtliche Desaturation, Hypertonie, Arrhythmie, Pulsoxymetrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativEigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 653Bedingt / alternativTelemetrische EKG-Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 652 in derselben Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 659KernpositionLangzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
GOÄ-Nr. 654KernpositionLangzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
GOÄ-Nr. 605Bedingt / alternativRuhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden
GOÄ-Nr. 605aBedingt / alternativDarstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: ekg_650_653
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 653

Bedingte oder alternative Position

Telemetrische EKG-Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 652 in derselben Inanspruchnahme.

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: ekg_650_653
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 659

Kernposition der Kombination

Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.

GOÄ 654

Kernposition der Kombination

Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung

GOÄ 605

Bedingte oder alternative Position

Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden

GOÄ 605a

Bedingte oder alternative Position

Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“?

Hinweise zur Kombination

Die vollständige kardiorespiratorische Polygraphie hat eigene komplexe Abrechnungsempfehlungen; diese Kette bildet nur den kardiologischen Anteil ab.
Die Nrn. 650 bis 653 sind in derselben Inanspruchnahme nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Schlafsymptome und Vorbefunde
nächtliche Sauerstoffsättigung
Rhythmusereignisse
Langzeit-Blutdruck
Rechtsherz-/Pulmonaldruckbefund
weiterführender schlafmedizinischer Plan

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: ekg_650_653
Members:
651
653
Min if documented path selected: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1
Condition: Nur die tatsächlich erbrachte EKG-Art auswählen; die Nrn. 650 bis 653 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Wie grenzt sich „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ sowie „Langzeit-Blutdruckmessung mit gezielter kardialer Organ- und Therapiekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schlafapnoe, nächtliche Desaturation, Hypertonie, Arrhythmie

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

Schlafsymptome und Vorbefunde

nächtliche Sauerstoffsättigung

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. 659 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 659); GOÄ-Nr. 654 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 654). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 651 gilt zusätzlich: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 651 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 659 und GOÄ-Nr. 654 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 659 und GOÄ-Nr. 654. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ sowie „Langzeit-Blutdruckmessung mit gezielter kardialer Organ- und Therapiekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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