Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle
Kardiologie · Weitere kardiologische Behandlungssituationen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Dokumentiert Rhythmus, Frequenz und strukturelle Begleitbefunde, damit Frequenz-/Rhythmusstrategie und thromboembolisches Risiko fundiert bewertet werden können. Die Verlaufskontrolle umfasst langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung und Ruhe-EKG.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Palpitationen, unregelmäßigem Puls, Synkope, dokumentierter Tachyarrhythmie oder zur Kontrolle nach antiarrhythmischer Behandlung. Erforderliche Kernleistungen: Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung und Ruhe-EKG; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Symptombezogene Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen). Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 659 | Kernposition | Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung. |
| GOÄ-Nr. 424 | Bedingt / alternativ | Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren) |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation. Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler. Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 – bei zusätzlicher Farbkodierung. Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung. Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ sowie „Langzeit-Blutdruckmessung mit gezielter kardialer Organ- und Therapiekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Indikation und Aufzeichnungsdauer
Signalqualität
Rhythmusereignisse und Symptomkorrelation
ärztliche Gesamtauswertung
gegebenenfalls struktureller Echo-Befund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 424 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 424
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
