Welche GOÄ-Ziffern sind für „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichWeitere kardiologische Behandlungssituationen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ in Betracht?

Für „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 659 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ stehen Langzeit-EKG, Holter, Rhythmusmonitoring, Arrhythmie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 659KernpositionLangzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
GOÄ-Nr. 424Bedingt / alternativZweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren)
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativNur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativNur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 659

Kernposition der Kombination

Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.

GOÄ 424

Bedingte oder alternative Position

Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren)

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 659 enthält Aufzeichnung und Auswertung; keine separate Auswertungsziffer.
Nr. 70 und Nr. 75 nach tatsächlichem Dokumenttyp auswählen.
Entfernt: 70. Diese Position passt nicht pauschal zur benannten Behandlungssituation.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und Aufzeichnungsdauer
Signalqualität
Rhythmusereignisse und Symptomkorrelation
ärztliche Gesamtauswertung
gegebenenfalls struktureller Echo-Befund

Wie grenzt sich „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ sowie „Langzeit-Blutdruckmessung mit gezielter kardialer Organ- und Therapiekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Langzeit-EKG, Holter, Rhythmusmonitoring, Arrhythmie

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

Indikation und Aufzeichnungsdauer

Signalqualität

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 659 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 659). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 424 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 424.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 424 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 424


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 659 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 659. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“ sowie „Langzeit-Blutdruckmessung mit gezielter kardialer Organ- und Therapiekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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