Welche GOÄ-Ziffern sind für „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ in Betracht?
Für „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 657 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. A658, GOÄ-Nr. 659, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 404 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ stehen Spätpotential, hochverstärktes EKG, A658, ventrikuläres Risiko. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme. |
| GOÄ-Nr. A658 | Bedingt / alternativ | Spätpotential-EKG als eigenständige BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 652; nur bei gesonderter Indikation, vollständiger Signalanalyse und manueller Prüfung der Kombination mit weiteren EKG-Leistungen. |
| GOÄ-Nr. 657 | Kernposition | Vektorkardiographie tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 659 | Bedingt / alternativ | Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung. |
| GOÄ-Nr. 424 | Bedingt / alternativ | Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren) |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. 653 | Bedingt / alternativ | Telemetrische EKG-Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 652 in derselben Inanspruchnahme. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
Bedingte oder alternative Position
Spätpotential-EKG als eigenständige BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 652; nur bei gesonderter Indikation, vollständiger Signalanalyse und manueller Prüfung der Kombination mit weiteren EKG-Leistungen.
Kernposition der Kombination
Vektorkardiographie tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
Bedingte oder alternative Position
Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren)
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Bedingte oder alternative Position
Telemetrische EKG-Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 652 in derselben Inanspruchnahme.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Leistungsgruppen
Wie grenzt sich „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ sowie „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Spätpotential, hochverstärktes EKG, A658, ventrikuläres Risiko
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 657: Vektorkardiographie tatsächlich durchgeführt.
Indikation und zugrunde liegende Herzerkrankung
hochverstärkte Ableitung und Filterparameter
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 657 (Vektorkardiographie tatsächlich durchgeführt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 651 gilt zusätzlich: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 651 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Nachsorge nach Katheterablation einer Herzrhythmusstörung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 657. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Spätpotentialdiagnostik bei ventrikulärem Arrhythmierisiko“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Langzeit-EKG mit gezielter kardialer Verlaufskontrolle“ sowie „Kardiovaskuläre Abklärung bei Schlafapnoe oder nächtlicher Desaturation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
