Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie
Psychiatrie und Psychotherapie · Berichte und Begutachtung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Begründet gegenüber dem Gutachter die beantragte Psychotherapie anhand Diagnose, Störungsmodell, Behandlungszielen, gewähltem Verfahren und erwarteter Prognose. Die ärztliche Bewertung umfasst verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei einem tatsächlich erforderlichen Erst-, Umwandlungs- oder Fortführungsantrag. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie. Grenze: Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A85 | Kernposition | Gutachtliche Äußerung mit überdurchschnittlichem Aufwand, ggf. wissenschaftlich begründet, pro angefangener Stunde Arbeitszeit. Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands. |
| GOÄ-Nr. A860 | Bedingt / alternativ | Biographische Anamnese (neurosenpsychologisch) mit schriftlicher Aufzeichnung zur Therapie-Indikation, ggf. in mehreren Sitzungen. Biographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist (insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie); Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch über mehrere Sitzungen. Je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807/A807 oder 835 für denselben Inhalt. |
| GOÄ-Nr. A801 | Bedingt / alternativ | Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten. |
| GOÄ-Nr. A855B | Bedingt / alternativ | Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen. |
| GOÄ-Nr. 95 | Bedingt / alternativ | Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite. Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80, 85, 90 oder der entsprechenden Analogleistung A85; Seitenzahl dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 96 | Bedingt / alternativ | Schreibgebühr, je Kopie. Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80, 85, 90 oder der entsprechenden Analogleistung A85; Anzahl dokumentieren. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ sowie „Ausführlicher psychiatrischer Krankheits- oder Befundbericht – ohne gutachtliche Bewertung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A85: Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.
Verfahren
Antrag und Fragestellung
einbezogene Befunde
Abstimmung mit Vor-/Mitbehandlern
Arbeitszeit je angefangene Stunde
Seiten/Kopien
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. A860 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Biographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Psychiatrie und Psychotherapie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
