Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie

Psychiatrie und Psychotherapie · Berichte und Begutachtung

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichBerichte und Begutachtung
KernpositionenGOÄ-Nr. A85
GOÄ-Abrechnung für Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Begründet gegenüber dem Gutachter die beantragte Psychotherapie anhand Diagnose, Störungsmodell, Behandlungszielen, gewähltem Verfahren und erwarteter Prognose. Die ärztliche Bewertung umfasst verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei einem tatsächlich erforderlichen Erst-, Umwandlungs- oder Fortführungsantrag. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie. Grenze: Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A85KernpositionGutachtliche Äußerung mit überdurchschnittlichem Aufwand, ggf. wissenschaftlich begründet, pro angefangener Stunde Arbeitszeit. Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.
GOÄ-Nr. A860Bedingt / alternativBiographische Anamnese (neurosenpsychologisch) mit schriftlicher Aufzeichnung zur Therapie-Indikation, ggf. in mehreren Sitzungen. Biographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist (insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie); Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch über mehrere Sitzungen. Je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807/A807 oder 835 für denselben Inhalt.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. A855BBedingt / alternativAnwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.
GOÄ-Nr. 95Bedingt / alternativSchreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite. Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80, 85, 90 oder der entsprechenden Analogleistung A85; Seitenzahl dokumentieren.
GOÄ-Nr. 96Bedingt / alternativSchreibgebühr, je Kopie. Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80, 85, 90 oder der entsprechenden Analogleistung A85; Anzahl dokumentieren.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A85

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 85
Analoge Leistung: psychotherapie_gutachterbericht
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.
GOÄ A860

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 860
Behandlungsphase: separate vorausgehende Diagnostik/Anamnese; nicht Teil der Berichtsschreibzeit
Leistungserbringer-Kontext: wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren, das nicht von der originären Nr. 860 erfasst ist
Höchstzahl je Krankheitsfall: 1
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 801
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Behandlungsphase: separate vorausgehende Diagnostik/Anamnese; nicht Teil der Berichtsschreibzeit
Delegation allowed: Nein
GOÄ A855B

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 855
Behandlungsphase: separate vorausgehende Diagnostik/Anamnese; nicht Teil der Berichtsschreibzeit
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen
GOÄ 95

Bedingte oder alternative Position

Mindestens eine Voraussetzung:
80
85
90
A85
Faktorregel: Nur einfacher Gebührensatz.
GOÄ 96

Bedingte oder alternative Position

Mindestens eine Voraussetzung:
80
85
90
A85
Faktorregel: Nur einfacher Gebührensatz.

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Die inhaltliche Kooperation mit Vor-/Mitbehandlern ist Bestandteil des verfahrensspezifischen Berichts; Nr. 60 nicht zusätzlich für denselben Abstimmungsinhalt ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ sowie „Ausführlicher psychiatrischer Krankheits- oder Befundbericht – ohne gutachtliche Bewertung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A85: Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Verfahren

Antrag und Fragestellung

einbezogene Befunde

Abstimmung mit Vor-/Mitbehandlern

Arbeitszeit je angefangene Stunde

Seiten/Kopien

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A860 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Biographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist…

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Psychiatrie und Psychotherapie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.