Ausführlicher psychiatrischer Krankheits- oder Befundbericht

Psychiatrie und Psychotherapie · Berichte und Begutachtung

AbrechnungsfallAusführlicher psychiatrischer Krankheits- oder Befundbericht – ohne gutachtliche Bewertung
FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichBerichte und Begutachtung
KernpositionenGOÄ-Nr. 75
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 801
GOÄ-Abrechnung für Ausführlicher psychiatrischer Krankheits- oder Befundbericht – ohne gutachtliche Bewertung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Dokumentiert psychiatrischen Befund, Verlauf und Behandlung für einen konkreten medizinischen Empfänger, ohne eine nicht beauftragte gutachtliche Wertung vorzunehmen. Die ärztliche Bewertung umfasst eingehende psychiatrische Untersuchung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei begründetem ausführlichem Berichtsbedarf; Tatsachen, Patientenangaben und ärztliche Beurteilung sind zu trennen, eine gutachtliche Kausalitäts- oder Leistungsbewertung ist nicht enthalten. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Eingehende psychiatrische Untersuchung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Nicht automatisch mit dem Bericht abrechnen; nur bei eigenständiger eingehender psychiatrischer Untersuchung mit medizinischer Notwendigkeit und Dokumentation.
GOÄ-Nr. 75KernpositionUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; keine eigenständige gutachtliche Beurteilung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 801

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: separate Untersuchung, falls tatsächlich erforderlich und erbracht

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 75 ist ein ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht, kein Gutachten. Eine eigenständige gutachtliche Beurteilung etwa der Erwerbs- oder Leistungsfähigkeit ist nach Nr. 80/85 zu prüfen.
Schreibgebühren nach Nr. 95/96 gehören nicht zu Nr. 75.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ sowie „Kurze psychiatrische Bescheinigung oder Zeugnis“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 75: Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; keine eigenständige gutachtliche Beurteilung.

Auftrag und Adressat

Anamnese und relevante Befunde aus Akte oder separater Untersuchung

Diagnosen und Verlauf

Behandlung und Weiterbehandlungsempfehlung

epikritische Bewertung ohne eigenständige Gutachtenfrage

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht automatisch mit dem Bericht abrechnen; nur bei eigenständiger eingehender psychiatrischer Untersuchung mit medizinischer Notwendigkeit und…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.