GOÄ-Ziffer 56

Durchsuchen Sie kostenlos alle GOÄ-Ziffern nach Nummer oder Leistungstext. Öffnen Sie Details zu Preisen, Steigerungssätzen, Ausschlüssen und Abrechnungshinweisen.

GOÄ – 56

Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen – wegen Erkrankung erforderlich -, je angefangene halbe Stunde
Einfachsatz
× 1
10.49 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
18.89 €
Höchstsatz
× 2.5
26.23 €

6 passende Ziffernketten

Mit GOÄ-Ziffer 56 in 2 Fachrichtungen

Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 56

Psychiatrie und Psychotherapie

3 insgesamt

Rheumatologie

3 insgesamt

6 passende Ziffernketten. Alle Kombinationen mit GOÄ 56 in der Gesamtübersicht ansehen

Wichtig:
Die Verweilgebühr darf nur angesetzt werden, wenn der Arzt krankheitsbedingt mindestens eine halbe Stunde beim Patienten verbleiben muss und in dieser Zeit keine ärztlichen Leistungen erbringt. Im Rahmen einer Geburtsbegleitung ist sie erst für ein weiteres Verweilen berechnungsfähig, das nach Ablauf von zwei Stunden erforderlich wird.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.