GOÄ-Ziffer 45

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GOÄ – 45

Visite im Krankenhaus
Einfachsatz
× 1
4.08 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
9.38 €
Höchstsatz
× 3.5
14.28 €
Wichtig:
Gebührenposition 45 ist nur berechnungsfähig, wenn ein liquidationsberechtigter Krankenhausarzt oder dessen ständiger ärztlicher Vertreter die Visite persönlich erbringt.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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