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GOÄ-Ziffer: 45
Visite im Krankenhaus
Einfachsatz
× 1
4.08 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
9.38 €
Höchstsatz
× 3.5
14.28 €
Punktzahl:
70
Wichtig:
Gebührenposition 45 ist nur berechnungsfähig, wenn ein liquidationsberechtigter Krankenhausarzt oder dessen ständiger ärztlicher Vertreter die Visite persönlich erbringt.
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