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GOÄ-Ziffer F
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GOÄ – F
Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen
Einfachsatz
× 1
15.15 €
Regelhöchstsatz
× 1
15.15 €
Höchstsatz
-
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ E: Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
- GOÄ G: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
- GOÄ D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
- GOÄ H: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
- GOÄ C: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
- GOÄ J: Zuschlag zur Visite bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes, je Tag
