GOÄ-Ziffer E

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GOÄ – E

Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
Einfachsatz
× 1
9.33 €
Regelhöchstsatz
× 1
9.33 €
Höchstsatz
-
Punktzahl:
160
Ausschlussziffern:
4546abcdfghk1j
Wichtig:
Der Zuschlag nach Buchstabe E ist neben Leistungen nach den Gebührenpositionen 45 und/oder 46 ausgeschlossen, sofern die Visite nicht durch einen Belegarzt erfolgt. Neben Zuschlägen nach den Buchstaben F, G und/oder H ist Buchstabe E ebenfalls nicht berechnungsfähig.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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