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GOÄ-Ziffer: 46
Zweitvisite im Krankenhaus
Einfachsatz
× 1
2.91 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
6.70 €
Höchstsatz
× 3.5
10.20 €
Wichtig:
Gebührenposition 46 ist nur berechnungsfähig, wenn ein liquidationsberechtigter Krankenhausarzt oder dessen ständiger ärztlicher Vertreter die Zweitvisite persönlich erbringt.
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