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GOÄ-Ziffer C
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GOÄ – C
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Einfachsatz
× 1
18.65 €
Regelhöchstsatz
× 1
18.65 €
Höchstsatz
-
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ B: Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
- GOÄ D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
- GOÄ A7029: Isolierte Kryotherapie zur Behandlung oder Verhinderung einer Netzhautablösung, als alleinige Leistung, analog Nr. 1366 GOÄ
- GOÄ E: Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
- GOÄ A7028: Untersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung, beispielsweise mit Prismenadaptionstest oder Disparometer, analog Nr. 1217 GOÄ
- GOÄ F: Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen
