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GOÄ-Ziffer 52
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GOÄ – 52
Patientenbesuch außerhalb der Praxis/Krankenhaus durch nichtärztliches Personal im Auftrag des Arztes zur Durchführung medizinischer Tätigkeiten (z.B. Blutentnahme, Wundbehandlung, Katheterwechsel).
Einfachsatz
× 1
5.83 €
Regelhöchstsatz
× 1
5.83 €
Höchstsatz
-
Wichtig:
Ein zusätzlicher Ansatz von Wegegeld ist hierfür ausgeschlossen.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 51: Besuch eines weiteren Patienten im selben Haushalt, zeitnah zu Nr. 50, mit Beratung und symptombezogener Untersuchung.
- GOÄ 55: Begleitung eines Patienten zur notwendigen stationären Behandlung, ggf. mit organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme durch den Arzt.
- GOÄ 50: Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
- GOÄ 56: Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen – wegen Erkrankung erforderlich -, je angefangene halbe Stunde
- GOÄ 48: Arztbesuch auf Pflegestation (Alten-/Pflegeheim) zu vorher vereinbarten Zeiten, bei regelmäßiger Tätigkeit.
- GOÄ 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
