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GOÄ-Ziffer 100
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GOÄ – 100
Totenuntersuchung mit vorläufiger Todesbescheinigung, ggf. mit Aktenstudium/Auskunftseinholung. Dauer mind. 20 Min., ggf. inklusive vorläufiger Leichenschau.
Einfachsatz
× 1
110.51 €
Regelhöchstsatz
× 1
110.51 €
Höchstsatz
-
Wichtig:
Für Gebührenposition 100 fallen 60 Prozent der Gebühr an, wenn die Leistung ohne Aufsuchen weniger als 20 Minuten, aber mindestens 10 Minuten dauert.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 96: Schreibgebühr, je Kopie
- GOÄ 101: Totenundersuchung mit Todesbescheinigung (inkl. Todesursache, ggf. Aktenstudium/Auskunftseinholung). Dauer mind. 40 Min., ggf. mit Leichenschau.
- GOÄ 95: Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite
- GOÄ 102: Zuschlag zu Nr. 100/101 bei unbekannter Leichenidentität u./o. besonderen Todesumständen (mind. 10 Min. Zusatzdauer).
- GOÄ 90: Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch
- GOÄ 106: Entnahme einer Körperflüssigkeit bei einem Toten
