Das könnte Sie auch interessieren
GOÄ-Ziffer: 62
Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
Einfachsatz
× 1
8.74 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
20.11 €
Höchstsatz
× 3.5
30.60 €
Wichtig:
Setzt der assistierende Arzt Gebührenposition 62 an, kann er Gebührenposition 61 nicht daneben berechnen.
Möchten Sie selber abrechnen, aber ohne den administrativen Aufwand?
oder
Kostenlos testen