GOÄ-Ziffer 62

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GOÄ – 62

Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
Einfachsatz
× 1
8.74 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
20.11 €
Höchstsatz
× 3.5
30.60 €
Punktzahl:
150
Ausschlussziffern:
6143545
Wichtig:
Setzt der assistierende Arzt Gebührenposition 62 an, kann er Gebührenposition 61 nicht daneben berechnen.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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