Das könnte Sie auch interessieren
GOÄ-Ziffer 62
Durchsuchen Sie kostenlos alle GOÄ-Ziffern nach Nummer oder Leistungstext. Öffnen Sie Details zu Preisen, Steigerungssätzen, Ausschlüssen und Abrechnungshinweisen.
GOÄ – 62
Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
Einfachsatz
× 1
8.74 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
20.11 €
Höchstsatz
× 3.5
30.60 €
Wichtig:
Setzt der assistierende Arzt Gebührenposition 62 an, kann er Gebührenposition 61 nicht daneben berechnen.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 61: Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde
- GOÄ 70: Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- GOÄ 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
- GOÄ 75: Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
- GOÄ 56: Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen – wegen Erkrankung erforderlich -, je angefangene halbe Stunde
- GOÄ 76: Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
