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GOÄ-Ziffer: 62
Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
Einfachsatz
× 1
8.74 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
20.11 €
Höchstsatz
× 3.5
30.60 €
Punktzahl:
150
Ausschlussziffern:
6143545
Wichtig:
Setzt der assistierende Arzt Gebührenposition 62 an, kann er Gebührenposition 61 nicht daneben berechnen.

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