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GOÄ-Ziffer: 61
Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde
Einfachsatz
× 1
7.58 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
17.43 €
Höchstsatz
× 3.5
26.52 €
Wichtig:
Gebührenposition 61 ist ausgeschlossen, wenn die Assistenz durch Ärzte erfolgt, die nicht liquidationsberechtigt sind.
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