GOÄ-Ziffer 61

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GOÄ – 61

Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde
Einfachsatz
× 1
7.58 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
17.43 €
Höchstsatz
× 3.5
26.52 €
Punktzahl:
130
Ausschlussziffern:
56784548505155566062435
Wichtig:
Gebührenposition 61 ist ausgeschlossen, wenn die Assistenz durch Ärzte erfolgt, die nicht liquidationsberechtigt sind.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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