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GOÄ-Ziffer 398
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GOÄ – 398
Höchstwert für Leistungen nach Nummer 397, je Tag
Einfachsatz
× 1
44.30 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
101.89 €
Höchstsatz
× 3.5
155.04 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 397: Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung, je Test
- GOÄ 399: Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien – einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen
- GOÄ 396: Höchstwert für Leistungen nach Nummer 395, je Tag
- GOÄ 401: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung
- GOÄ 395: Nasaler Provokationstest (ggf. beidseitig) mit 3x Registrierung zur Allergenidentifizierung mittels Einzel- oder Gruppenextrakt pro Test.
- GOÄ 402: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung
