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GOÄ-Ziffer 607
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GOÄ – 607
Residualvolumenbestimmung (Fremdgasmethode)
Einfachsatz
× 1
14.11 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
25.39 €
Höchstsatz
× 2.5
35.26 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 606: Spiroergometrische Untersuchung – einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie
- GOÄ 608: Ruhespirographische Teiluntersuchung (z.B. Bestimmung des Atemgrenzwertes, Atemsto ßtest), insgesamt
- GOÄ 605a: Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation
- GOÄ 609: Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität vor und nach Inhalation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen
- GOÄ 605: Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden
- GOÄ 610: Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwegwiderstandes) – gegebenenfalls mit Bestimmung der Lungendurchblutung
