GOÄ-Ziffer 608

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GOÄ – 608

Ruhespirographische Teiluntersuchung (z.B. Bestimmung des Atemgrenzwertes, Atemstoßtest), insgesamt
Einfachsatz
× 1
4.43 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
7.97 €
Höchstsatz
× 2.5
11.07 €
Punktzahl:
76
Wichtig:
-

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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