Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ in Betracht?
Für „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ stehen Gutachten, psychiatrisch, Kausalität, Leistungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 801 | Bedingt / alternativ | Nur wenn im Rahmen des Gutachtenauftrags eine eigenständige eingehende psychiatrische Untersuchung tatsächlich erbracht wurde. |
| GOÄ-Nr. 800 | Bedingt / alternativ | Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes |
| GOÄ-Nr. 855 | Bedingt / alternativ | Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt |
| GOÄ-Nr. 856 | Bedingt / alternativ | Standardisierte Intelligenz- und Entwicklungstests (z.B. HAWIE(K), IST/Amthauer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. A855 | Bedingt / alternativ | Nur im von der gemeinsamen psychotherapeutischen Empfehlung erfassten Kontext und bei passender Qualifikation; für allgemeine Gutachtendiagnostik nicht allein wegen eines strukturierten Vorgehens analog ansetzen. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch. |
| GOÄ-Nr. A855B | Bedingt / alternativ | Nur im von der gemeinsamen psychotherapeutischen Empfehlung erfassten Kontext und bei passender Qualifikation; für allgemeine Gutachtendiagnostik nicht allein wegen eines strukturierten Vorgehens analog ansetzen. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen. |
| GOÄ-Nr. 80 | Bedingt / alternativ | Schriftliche gutachtliche Äußerung mit konkreter Fragestellung und Schlussfolgerung. |
| GOÄ-Nr. 85 | Bedingt / alternativ | Umfangreiche gutachtliche Äußerung; Zeitaufwand dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 95 | Bedingt / alternativ | Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80, 85, 90 oder der entsprechenden Analogleistung A85; Seitenzahl dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 96 | Bedingt / alternativ | Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80, 85, 90 oder der entsprechenden Analogleistung A85; Anzahl dokumentieren. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur wenn im Rahmen des Gutachtenauftrags eine eigenständige eingehende psychiatrische Untersuchung tatsächlich erbracht wurde.
Bedingte oder alternative Position
Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
Bedingte oder alternative Position
Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
Bedingte oder alternative Position
Standardisierte Intelligenz- und Entwicklungstests (z.B. HAWIE(K), IST/Amthauer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt.
Bedingte oder alternative Position
Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
Bedingte oder alternative Position
Nur im von der gemeinsamen psychotherapeutischen Empfehlung erfassten Kontext und bei passender Qualifikation; für allgemeine Gutachtendiagnostik nicht allein wegen eines strukturierten Vorgehens analog ansetzen. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.
Bedingte oder alternative Position
Nur im von der gemeinsamen psychotherapeutischen Empfehlung erfassten Kontext und bei passender Qualifikation; für allgemeine Gutachtendiagnostik nicht allein wegen eines strukturierten Vorgehens analog ansetzen. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.
Bedingte oder alternative Position
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit konkreter Fragestellung und Schlussfolgerung.
Bedingte oder alternative Position
Umfangreiche gutachtliche Äußerung; Zeitaufwand dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80, 85, 90 oder der entsprechenden Analogleistung A85; Seitenzahl dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80, 85, 90 oder der entsprechenden Analogleistung A85; Anzahl dokumentieren.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Mindestens eine erforderliche Gruppe
Wie grenzt sich „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ausführlicher psychiatrischer Krankheits- oder Befundbericht – ohne gutachtliche Bewertung“ sowie „Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gutachten, psychiatrisch, Kausalität, Leistungsfähigkeit
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
Auftraggeber und Fragestellung
Anknüpfungstatsachen
psychiatrischer/neurologischer Befund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 801 gilt zusätzlich: Nur wenn im Rahmen des Gutachtenauftrags eine eigenständige eingehende psychiatrische Untersuchung tatsächlich erbracht wurde.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur wenn im Rahmen des Gutachtenauftrags eine eigenständige eingehende psychiatrische Untersuchung tatsächlich erbracht wurde.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ausführlicher psychiatrischer Krankheits- oder Befundbericht – ohne gutachtliche Bewertung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kurze psychiatrische Bescheinigung oder Zeugnis
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Psychiatrie und Psychotherapie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.
Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychiatrische gutachtliche Äußerung mit Testdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ausführlicher psychiatrischer Krankheits- oder Befundbericht – ohne gutachtliche Bewertung“ sowie „Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
