Welche GOÄ-Ziffern sind für „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ in Betracht?
Für „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 801, GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 857 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 856, GOÄ-Nr. A855B, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ stehen Demenz, Gedächtnisstörung, kognitive Störung, Orientierungsstörung, MCI. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 801 | Kernposition | Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson |
| GOÄ-Nr. 800 | Kernposition | Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes |
| GOÄ-Nr. 857 | Kernposition | Orientierender Demenz-/Fragebogentest mit ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 856 | Bedingt / alternativ | Standardisierter Intelligenz-/Entwicklungstest nur bei passender Testfragestellung. |
| GOÄ-Nr. A855B | Bedingt / alternativ | Umfassende neuropsychologische Testbatterie mit mindestens drei Verfahren. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3558 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3585 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 4030 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson
Kernposition der Kombination
Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
Kernposition der Kombination
Orientierender Demenz-/Fragebogentest mit ärztlicher Auswertung.
Bedingte oder alternative Position
Standardisierter Intelligenz-/Entwicklungstest nur bei passender Testfragestellung.
Bedingte oder alternative Position
Umfassende neuropsychologische Testbatterie mit mindestens drei Verfahren. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.
Bedingte oder alternative Position
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Delir oder organische psychische Störung – akute psychiatrisch-neurologische Abklärung“ sowie „Alkoholbezogene Störung – psychiatrische, körperliche und laborchemische Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Demenz, Gedächtnisstörung, kognitive Störung, Orientierungsstörung
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 801: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 801
GOÄ-Nr. 800: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 800
GOÄ-Nr. 857: Orientierender Demenz-/Fragebogentest mit ärztlicher Auswertung.
Fremd- und Eigenanamnese
psychopathologischer und neurologischer Befund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 801 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 801); GOÄ-Nr. 800 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 800); GOÄ-Nr. 857 (Orientierender Demenz-/Fragebogentest mit ärztlicher Auswertung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 856 gilt zusätzlich: Standardisierter Intelligenz-/Entwicklungstest nur bei passender Testfragestellung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 856 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Standardisierter Intelligenz-/Entwicklungstest nur bei passender Testfragestellung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Delir oder organische psychische Störung – akute psychiatrisch-neurologische Abklärung
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Alkoholbezogene Störung – psychiatrische, körperliche und laborchemische Abklärung
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Psychose/Schizophrenie – umfassende psychiatrisch-neurologische Erstdiagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 801, GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 857. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Demenz oder leichte kognitive Störung – psychiatrisch-neurologische und testpsychologische Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Delir oder organische psychische Störung – akute psychiatrisch-neurologische Abklärung“ sowie „Alkoholbezogene Störung – psychiatrische, körperliche und laborchemische Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
