Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ in Betracht?
Für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 812 als Kernposition. GOÄ-Nr. 801, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 833 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ stehen Suizidkrise, Dekompensation, psychiatrischer Notfall, akute Krise, Fremdgefährdung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 812 | Kernposition | Sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch bei Suizidversuch oder anderer psychischer Dekompensation. |
| GOÄ-Nr. 801 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche eingehende psychiatrische Untersuchung nur bei eigenständigem Untersuchungsinhalt. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung |
| GOÄ-Nr. 833 | Bedingt / alternativ | Persönliche Begleitung bei Überführung in eine Klinik einschließlich notwendiger Bescheinigungen. |
| GOÄ-Nr. 56 | Bedingt / alternativ | Erforderliches Verweilen von mindestens 30 Minuten; erst nach Ablauf einer halben Stunde und ohne andere ärztliche Leistung während des Verweilens. |
| GOÄ-Nr. 50 | Bedingt / alternativ | Hausbesuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung, wenn am Aufenthaltsort erbracht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch bei Suizidversuch oder anderer psychischer Dekompensation.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche eingehende psychiatrische Untersuchung nur bei eigenständigem Untersuchungsinhalt.
Bedingte oder alternative Position
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
Bedingte oder alternative Position
Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
Bedingte oder alternative Position
Persönliche Begleitung bei Überführung in eine Klinik einschließlich notwendiger Bescheinigungen.
Bedingte oder alternative Position
Erforderliches Verweilen von mindestens 30 Minuten; erst nach Ablauf einer halben Stunde und ohne andere ärztliche Leistung während des Verweilens.
Bedingte oder alternative Position
Hausbesuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung, wenn am Aufenthaltsort erbracht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ sowie „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Suizidkrise, Dekompensation, psychiatrischer Notfall, akute Krise
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 812: Sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch bei Suizidversuch oder anderer psychischer Dekompensation.
Anlass, Zeitpunkt und unmittelbare Intervention
Suizidalität/Fremdgefährdung
psychopathologischer und körperlicher Befund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 812 (Sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch bei Suizidversuch oder anderer psychischer…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 801 gilt zusätzlich: Zusätzliche eingehende psychiatrische Untersuchung nur bei eigenständigem Untersuchungsinhalt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche eingehende psychiatrische Untersuchung nur bei eigenständigem Untersuchungsinhalt.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Psychiatrie und Psychotherapie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 812 als Kernposition. GOÄ-Nr. 801, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 833 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 812. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ sowie „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
