Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichKrisen und Spezialverfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 812
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ in Betracht?

Für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 812 als Kernposition. GOÄ-Nr. 801, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 833 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ stehen Suizidkrise, Dekompensation, psychiatrischer Notfall, akute Krise, Fremdgefährdung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 812KernpositionSofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch bei Suizidversuch oder anderer psychischer Dekompensation.
GOÄ-Nr. 801Bedingt / alternativZusätzliche eingehende psychiatrische Untersuchung nur bei eigenständigem Untersuchungsinhalt.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
GOÄ-Nr. 833Bedingt / alternativPersönliche Begleitung bei Überführung in eine Klinik einschließlich notwendiger Bescheinigungen.
GOÄ-Nr. 56Bedingt / alternativErforderliches Verweilen von mindestens 30 Minuten; erst nach Ablauf einer halben Stunde und ohne andere ärztliche Leistung während des Verweilens.
GOÄ-Nr. 50Bedingt / alternativHausbesuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung, wenn am Aufenthaltsort erbracht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 812

Kernposition der Kombination

Sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch bei Suizidversuch oder anderer psychischer Dekompensation.

GOÄ 801

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche eingehende psychiatrische Untersuchung nur bei eigenständigem Untersuchungsinhalt.

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung

GOÄ 833

Bedingte oder alternative Position

Persönliche Begleitung bei Überführung in eine Klinik einschließlich notwendiger Bescheinigungen.

GOÄ 56

Bedingte oder alternative Position

Erforderliches Verweilen von mindestens 30 Minuten; erst nach Ablauf einer halben Stunde und ohne andere ärztliche Leistung während des Verweilens.

GOÄ 50

Bedingte oder alternative Position

Hausbesuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung, wenn am Aufenthaltsort erbracht.

Behandlungsphase: Hausbesuch

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“?

Hinweise zur Kombination

Medizinische Notfallversorgung hat Vorrang. Nr. 812 ist nicht neben Nr. 804, 806 oder 886 berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Anlass, Zeitpunkt und unmittelbare Intervention
Suizidalität/Fremdgefährdung
psychopathologischer und körperlicher Befund
Sicherungsmaßnahmen
Kliniküberführung und Verweilzeiten

Wie grenzt sich „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ sowie „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Suizidkrise, Dekompensation, psychiatrischer Notfall, akute Krise

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 812: Sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch bei Suizidversuch oder anderer psychischer Dekompensation.

Anlass, Zeitpunkt und unmittelbare Intervention

Suizidalität/Fremdgefährdung

psychopathologischer und körperlicher Befund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 812 (Sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch bei Suizidversuch oder anderer psychischer…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 801 gilt zusätzlich: Zusätzliche eingehende psychiatrische Untersuchung nur bei eigenständigem Untersuchungsinhalt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche eingehende psychiatrische Untersuchung nur bei eigenständigem Untersuchungsinhalt.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 812 als Kernposition. GOÄ-Nr. 801, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 833 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 812. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ sowie „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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