Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ in Betracht?
Für „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 50 als Kernposition. GOÄ-Nr. 804, GOÄ-Nr. 252, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 56 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ stehen Hausbesuch, Depot, Psychose, aufsuchend, Injektion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 50 | Kernposition | Besuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 804 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche eigenständige psychiatrische Behandlung; Nr. 1 nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 252 | Bedingt / alternativ | Depotmedikation intramuskulär/subkutan tatsächlich appliziert. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung |
| GOÄ-Nr. 56 | Bedingt / alternativ | Erforderliches Verweilen nach den Voraussetzungen der Nr. 56. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Auslagen nur nach § 10 GOÄ und mit prüffähiger Zuordnung; keine pauschale automatische Übernahme. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Besuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche eigenständige psychiatrische Behandlung; Nr. 1 nicht zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Depotmedikation intramuskulär/subkutan tatsächlich appliziert.
Bedingte oder alternative Position
Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
Bedingte oder alternative Position
Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
Bedingte oder alternative Position
Erforderliches Verweilen nach den Voraussetzungen der Nr. 56.
Bedingte oder alternative Position
Auslagen nur nach § 10 GOÄ und mit prüffähiger Zuordnung; keine pauschale automatische Übernahme.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ sowie „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hausbesuch, Depot, Psychose, aufsuchend
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 50: Besuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung.
Besuchsort und Anlass
psychopathologischer Befund
psychiatrischer Behandlungsinhalt
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 50 (Besuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 804 gilt zusätzlich: Zusätzliche eigenständige psychiatrische Behandlung; Nr. 1 nicht zusätzlich. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Auslagen nur nach § 10 GOÄ und mit prüffähiger Zuordnung; keine pauschale automatische Übernahme.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 804 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche eigenständige psychiatrische Behandlung; Nr. 1 nicht zusätzlich.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Depot-Antipsychotikum – psychiatrische Verlaufskontrolle und intramuskuläre Injektion
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 50. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“ sowie „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
