Welche GOÄ-Ziffern sind für „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ in Betracht?
Für „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 804 als Kernposition. GOÄ-Nr. 48, GOÄ-Nr. 50, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 60 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ stehen Pflegeheim, Demenz, Verhaltensstörung, Unruhe, Visite. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 48 | Bedingt / alternativ | Geplanter Besuch auf einer Pflegestation bei regelmäßiger Tätigkeit. |
| GOÄ-Nr. 50 | Bedingt / alternativ | Individuell angeforderter Besuch außerhalb der Voraussetzungen der Nr. 48. |
| GOÄ-Nr. 804 | Kernposition | Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur wenn nicht bereits in Nr. 50 enthalten und eigenständig zulässig; bei Nr. 48 gesondert prüfen. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind. |
| GOÄ-Nr. 252 | Bedingt / alternativ | Tatsächliche Injektion. |
| GOÄ-Nr. 15 | Bedingt / alternativ | Jährliche Koordination flankierender Maßnahmen bei chronischer Erkrankung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Geplanter Besuch auf einer Pflegestation bei regelmäßiger Tätigkeit.
Bedingte oder alternative Position
Individuell angeforderter Besuch außerhalb der Voraussetzungen der Nr. 48.
Kernposition der Kombination
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration
Bedingte oder alternative Position
Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
Bedingte oder alternative Position
Nur wenn nicht bereits in Nr. 50 enthalten und eigenständig zulässig; bei Nr. 48 gesondert prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind.
Bedingte oder alternative Position
Tatsächliche Injektion.
Bedingte oder alternative Position
Jährliche Koordination flankierender Maßnahmen bei chronischer Erkrankung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ sowie „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Pflegeheim, Demenz, Verhaltensstörung, Unruhe
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 804: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 804
Besuchsart und Anlass
Verhaltenssymptome/Delirabgrenzung
Medikation und Nebenwirkungen
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 804 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 804). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 48 gilt zusätzlich: Geplanter Besuch auf einer Pflegestation bei regelmäßiger Tätigkeit.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 48 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Geplanter Besuch auf einer Pflegestation bei regelmäßiger Tätigkeit.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 804. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Pflegeheimvisite bei Demenz mit Verhaltensstörung und multiprofessioneller Abstimmung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychiatrischer Hausbesuch mit Behandlung und Depotinjektion“ sowie „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
