Welche GOÄ-Ziffern sind für „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ in Betracht?
Für „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A828 als Kernposition. GOÄ-Nr. 801, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 651 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ stehen rTMS, transkranielle Magnetstimulation, Depression, Neuromodulation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 801 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständig erbrachter eingehender psychiatrischer Untersuchung mit eigenständiger medizinischer Notwendigkeit; nicht automatisch bei jeder Behandlungssitzung. |
| GOÄ-Nr. A828 | Kernposition | rTMS-Sitzung nach BÄK-Ratgeber analog Nr. 828; medizinische Notwendigkeit und Erstattungsrisiko vorab prüfen. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständig erbrachter eingehender psychiatrischer Untersuchung mit eigenständiger medizinischer Notwendigkeit; nicht automatisch bei jeder Behandlungssitzung.
Kernposition der Kombination
rTMS-Sitzung nach BÄK-Ratgeber analog Nr. 828; medizinische Notwendigkeit und Erstattungsrisiko vorab prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
Bedingte oder alternative Position
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ sowie „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: rTMS, transkranielle Magnetstimulation, Depression, Neuromodulation
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A828: rTMS-Sitzung nach BÄK-Ratgeber analog Nr. 828; medizinische Notwendigkeit und Erstattungsrisiko vorab prüfen.
Indikation und Vorbehandlungen
Aufklärung zur möglichen Nichterstattung
Gerät, Zielregion und Stimulationsparameter
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A828 (rTMS-Sitzung nach BÄK-Ratgeber analog Nr. 828; medizinische Notwendigkeit und Erstattungsrisiko vorab prüfen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 801 gilt zusätzlich: Nur bei vollständig erbrachter eingehender psychiatrischer Untersuchung mit eigenständiger medizinischer Notwendigkeit; nicht automatisch bei jeder….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständig erbrachter eingehender psychiatrischer Untersuchung mit eigenständiger medizinischer Notwendigkeit; nicht automatisch bei jeder…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A828. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ sowie „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
