Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung

Psychiatrie und Psychotherapie · Krisen und Spezialverfahren

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichKrisen und Spezialverfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. A828
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 801, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 651
GOÄ-Abrechnung für Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Moduliert kortikale Netzwerke durch wiederholte Magnetimpulse und soll depressive Symptome bei geeigneter Indikation ohne systemische Arzneimittelexposition vermindern. Die Abklärung umfasst repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei diagnostisch gesicherter depressiver Störung nach Prüfung etablierter Behandlungsoptionen; Stimulationsprotokoll, Kontraindikationen, Krampfrisiko und standardisierte Verlaufsmessung sind festzulegen. Erforderliche Kernleistung: Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Nur bei vollständig erbrachter eingehender psychiatrischer Untersuchung mit eigenständiger medizinischer Notwendigkeit; nicht automatisch bei jeder Behandlungssitzung.
GOÄ-Nr. A828KernpositionMessung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP). rTMS-Sitzung nach BÄK-Ratgeber analog Nr. 828; medizinische Notwendigkeit und Erstattungsrisiko vorab prüfen.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 801

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: separate Indikations-, Ausgangs- oder erneute Verlaufsuntersuchung
GOÄ A828

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 828
Analoge Leistung: rtms

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Die BÄK beschreibt A828 als mögliche Analogbewertung, weist jedoch auf die einzelfallbezogene medizinische Notwendigkeit und mögliche Nichterstattung hin.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ sowie „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A828: rTMS-Sitzung nach BÄK-Ratgeber analog Nr. 828; medizinische Notwendigkeit und Erstattungsrisiko vorab prüfen.

Indikation und Vorbehandlungen

Aufklärung zur möglichen Nichterstattung

Gerät, Zielregion und Stimulationsparameter

Sitzungsnummer und Verträglichkeit

standardisierte Verlaufsbeurteilung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständig erbrachter eingehender psychiatrischer Untersuchung mit eigenständiger medizinischer Notwendigkeit; nicht automatisch bei jeder…

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.