Welche GOÄ-Ziffern sind für „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ in Betracht?
Für „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 837 als Kernposition. GOÄ-Nr. 801, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 250 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ stehen EKT, Elektrokonvulsion, therapieresistente Depression, Katatonie, Manie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 801 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständig erbrachter eingehender psychiatrischer Untersuchung mit eigenständiger medizinischer Notwendigkeit; nicht automatisch bei jeder Behandlungssitzung. |
| GOÄ-Nr. 837 | Kernposition | Elektrische Konvulsionstherapie tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3558 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3585 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständig erbrachter eingehender psychiatrischer Untersuchung mit eigenständiger medizinischer Notwendigkeit; nicht automatisch bei jeder Behandlungssitzung.
Kernposition der Kombination
Elektrische Konvulsionstherapie tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
Bedingte oder alternative Position
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ sowie „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: EKT, Elektrokonvulsion, therapieresistente Depression, Katatonie
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 837: Elektrische Konvulsionstherapie tatsächlich durchgeführt.
Indikation, Einwilligung und Alternativen
kognitive Ausgangs-/Verlaufsbeurteilung
somatischer Sicherheitsstatus
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 837 (Elektrische Konvulsionstherapie tatsächlich durchgeführt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 801 gilt zusätzlich: Nur bei vollständig erbrachter eingehender psychiatrischer Untersuchung mit eigenständiger medizinischer Notwendigkeit; nicht automatisch bei jeder….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständig erbrachter eingehender psychiatrischer Untersuchung mit eigenständiger medizinischer Notwendigkeit; nicht automatisch bei jeder…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 837. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Elektrokonvulsionstherapie – psychiatrische Indikations-, Sicherheits- und Verlaufsleistungen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Repetitive transkranielle Magnetstimulation bei depressiver Störung“ sowie „Akute psychische Dekompensation oder Suizidkrise – sofortige psychiatrische Notfallbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
