Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Diagnostik und Einleitung

AbrechnungsfallBiographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen
FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Diagnostik und Einleitung
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
GOÄ-Abrechnung für Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Rekonstruiert Lebensgeschichte, prägende Beziehungen, frühere Krisen und Bewältigungsmuster, um deren Bedeutung für die aktuelle Störung und die geplante Psychotherapie nachvollziehbar abzuleiten. Die Behandlung umfasst biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen.

Wann ist sie anwendbar?

Zur Einleitung einer Psychotherapie, wenn eine ausführliche biografische und psychodynamische beziehungsweise verhaltensanalytische Einordnung benötigt wird. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 860Bedingt / alternativBiographische Anamnese (neurosenpsychologisch) mit schriftlicher Aufzeichnung zur Therapie-Indikation, ggf. in mehreren Sitzungen. Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische Anamnese, auch in mehreren Sitzungen; Patientenkontakt; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807 oder 835.
GOÄ-Nr. A860Bedingt / alternativBiographische Anamnese (neurosenpsychologisch) mit schriftlicher Aufzeichnung zur Therapie-Indikation, ggf. in mehreren Sitzungen. Analog bei wissenschaftlich anerkannten Verfahren, die Nr. 860 originär nicht erfasst, insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie; Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben A807 oder 835.
GOÄ-Nr. A807Bedingt / alternativPsychiatrische Anamnese bei Kindern/Jugendl. mit Bezugspersonen, schriftl. Aufzeichnung, ggf. in mehreren Sitzungen. Nur als spätere vertiefte Exploration nach bereits abgeschlossener 860/A860 unter Einschaltung von Bezugs-/Kontaktpersonen und schriftlicher Aufzeichnung; nicht in derselben Leistungsphase wie 860/A860 oder 835.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativPsychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Eigenständige psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson nach Diagnostik und Indikationsstellung; nicht Bestandteil der biographischen Anamnese und nicht neben Nr. 4.
GOÄ-Nr. A85Bedingt / alternativGutachtliche Äußerung mit überdurchschnittlichem Aufwand, ggf. wissenschaftlich begründet, pro angefangener Stunde Arbeitszeit. Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 860

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: biographical_anamnesis
GOÄ A860

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 860
Abrechnungsalternative: biographical_anamnesis
Analoge Leistung: biographische_anamnese_anerkanntes_verfahren
GOÄ A807

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 807
Analoge Leistung: vertiefte_exploration_erwachsene
Dependency prior any:
860
A860
Höchstzahl je Krankheitsfall: 1
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: aktueller_psychischer_befund
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung
Delegation allowed: Nein
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 817
Analoge Leistung: bezugsperson_erwachsene
GOÄ A85

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 85
Analoge Leistung: psychotherapie_gutachterbericht
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 860 originär ist für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie vorgesehen; A860 für andere wissenschaftlich anerkannte Verfahren, die von der originären Leistungslegende nicht erfasst sind.
A807 setzt eine frühere 860/A860 voraus und ist nicht gleichzeitig mit ihr berechnungsfähig.

Mindestens eine erforderliche Gruppe

biographical_anamnesis

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

biographische Entwicklung und Krankheitsgeschichte

psychodynamische/lerngeschichtliche Gesichtspunkte

schriftliche Aufzeichnung

Bezugspersonenkontakte

Antrag und Arbeitszeit des Gutachterberichts

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 860 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische Anamnese,…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.