Welche GOÄ-Ziffern sind für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ in Betracht?
Für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ stehen biographische Anamnese, Psychotherapie, Anamnese, Indikationsstellung, Exploration. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 860 | Bedingt / alternativ | Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische Anamnese, auch in mehreren Sitzungen; Patientenkontakt; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807 oder 835. |
| GOÄ-Nr. A860 | Bedingt / alternativ | Analog bei wissenschaftlich anerkannten Verfahren, die Nr. 860 originär nicht erfasst, insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie; Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben A807 oder 835. |
| GOÄ-Nr. A807 | Bedingt / alternativ | Nur als spätere vertiefte Exploration nach bereits abgeschlossener 860/A860 unter Einschaltung von Bezugs-/Kontaktpersonen und schriftlicher Aufzeichnung; nicht in derselben Leistungsphase wie 860/A860 oder 835. |
| GOÄ-Nr. A801 | Bedingt / alternativ | Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten. |
| GOÄ-Nr. A817 | Bedingt / alternativ | Eigenständige psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson nach Diagnostik und Indikationsstellung; nicht Bestandteil der biographischen Anamnese und nicht neben Nr. 4. |
| GOÄ-Nr. A85 | Bedingt / alternativ | Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische Anamnese, auch in mehreren Sitzungen; Patientenkontakt; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807 oder 835.
Bedingte oder alternative Position
Analog bei wissenschaftlich anerkannten Verfahren, die Nr. 860 originär nicht erfasst, insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie; Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben A807 oder 835.
Bedingte oder alternative Position
Nur als spätere vertiefte Exploration nach bereits abgeschlossener 860/A860 unter Einschaltung von Bezugs-/Kontaktpersonen und schriftlicher Aufzeichnung; nicht in derselben Leistungsphase wie 860/A860 oder 835.
Bedingte oder alternative Position
Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson nach Diagnostik und Indikationsstellung; nicht Bestandteil der biographischen Anamnese und nicht neben Nr. 4.
Bedingte oder alternative Position
Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Mindestens eine erforderliche Gruppe
Wie grenzt sich „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: biographische Anamnese, Psychotherapie, Anamnese, Indikationsstellung
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
biographische Entwicklung und Krankheitsgeschichte
psychodynamische/lerngeschichtliche Gesichtspunkte
schriftliche Aufzeichnung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 860 gilt zusätzlich: Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 860 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische Anamnese,…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
