Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie
Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Diagnostik und Einleitung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Rekonstruiert Lebensgeschichte, prägende Beziehungen, frühere Krisen und Bewältigungsmuster, um deren Bedeutung für die aktuelle Störung und die geplante Psychotherapie nachvollziehbar abzuleiten. Die Behandlung umfasst biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen.
Wann ist sie anwendbar?
Zur Einleitung einer Psychotherapie, wenn eine ausführliche biografische und psychodynamische beziehungsweise verhaltensanalytische Einordnung benötigt wird. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 860 | Bedingt / alternativ | Biographische Anamnese (neurosenpsychologisch) mit schriftlicher Aufzeichnung zur Therapie-Indikation, ggf. in mehreren Sitzungen. Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische Anamnese, auch in mehreren Sitzungen; Patientenkontakt; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807 oder 835. |
| GOÄ-Nr. A860 | Bedingt / alternativ | Biographische Anamnese (neurosenpsychologisch) mit schriftlicher Aufzeichnung zur Therapie-Indikation, ggf. in mehreren Sitzungen. Analog bei wissenschaftlich anerkannten Verfahren, die Nr. 860 originär nicht erfasst, insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie; Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben A807 oder 835. |
| GOÄ-Nr. A807 | Bedingt / alternativ | Psychiatrische Anamnese bei Kindern/Jugendl. mit Bezugspersonen, schriftl. Aufzeichnung, ggf. in mehreren Sitzungen. Nur als spätere vertiefte Exploration nach bereits abgeschlossener 860/A860 unter Einschaltung von Bezugs-/Kontaktpersonen und schriftlicher Aufzeichnung; nicht in derselben Leistungsphase wie 860/A860 oder 835. |
| GOÄ-Nr. A801 | Bedingt / alternativ | Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten. |
| GOÄ-Nr. A817 | Bedingt / alternativ | Psychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Eigenständige psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson nach Diagnostik und Indikationsstellung; nicht Bestandteil der biographischen Anamnese und nicht neben Nr. 4. |
| GOÄ-Nr. A85 | Bedingt / alternativ | Gutachtliche Äußerung mit überdurchschnittlichem Aufwand, ggf. wissenschaftlich begründet, pro angefangener Stunde Arbeitszeit. Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Mindestens eine erforderliche Gruppe
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
biographische Entwicklung und Krankheitsgeschichte
psychodynamische/lerngeschichtliche Gesichtspunkte
schriftliche Aufzeichnung
Bezugspersonenkontakte
Antrag und Arbeitszeit des Gutachterberichts
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 860 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische Anamnese,…
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
