Welche GOÄ-Ziffern sind für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Diagnostik und Einleitung
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ in Betracht?

Für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ stehen biographische Anamnese, Psychotherapie, Anamnese, Indikationsstellung, Exploration. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 860Bedingt / alternativOriginär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische Anamnese, auch in mehreren Sitzungen; Patientenkontakt; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807 oder 835.
GOÄ-Nr. A860Bedingt / alternativAnalog bei wissenschaftlich anerkannten Verfahren, die Nr. 860 originär nicht erfasst, insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie; Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben A807 oder 835.
GOÄ-Nr. A807Bedingt / alternativNur als spätere vertiefte Exploration nach bereits abgeschlossener 860/A860 unter Einschaltung von Bezugs-/Kontaktpersonen und schriftlicher Aufzeichnung; nicht in derselben Leistungsphase wie 860/A860 oder 835.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativErhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativEigenständige psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson nach Diagnostik und Indikationsstellung; nicht Bestandteil der biographischen Anamnese und nicht neben Nr. 4.
GOÄ-Nr. A85Bedingt / alternativVerfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 860

Bedingte oder alternative Position

Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische Anamnese, auch in mehreren Sitzungen; Patientenkontakt; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807 oder 835.

Abrechnungsalternative: biographical_anamnesis
GOÄ A860

Bedingte oder alternative Position

Analog bei wissenschaftlich anerkannten Verfahren, die Nr. 860 originär nicht erfasst, insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie; Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen; je Krankheitsepisode einmal; nicht neben A807 oder 835.

Abrechnungsalternative: biographical_anamnesis
Analog bewertet zu: 860
Analoge Leistung: biographische_anamnese_anerkanntes_verfahren
GOÄ A807

Bedingte oder alternative Position

Nur als spätere vertiefte Exploration nach bereits abgeschlossener 860/A860 unter Einschaltung von Bezugs-/Kontaktpersonen und schriftlicher Aufzeichnung; nicht in derselben Leistungsphase wie 860/A860 oder 835.

Analog bewertet zu: 807
Analoge Leistung: vertiefte_exploration_erwachsene
Dependency prior any:
860
A860
Höchstzahl je Krankheitsfall: 1
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: aktueller_psychischer_befund
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung
Delegation allowed: Nein
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson nach Diagnostik und Indikationsstellung; nicht Bestandteil der biographischen Anamnese und nicht neben Nr. 4.

Analog bewertet zu: 817
Analoge Leistung: bezugsperson_erwachsene
GOÄ A85

Bedingte oder alternative Position

Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Analog bewertet zu: 85
Analoge Leistung: psychotherapie_gutachterbericht
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 860 originär ist für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie vorgesehen; A860 für andere wissenschaftlich anerkannte Verfahren, die von der originären Leistungslegende nicht erfasst sind.
A807 setzt eine frühere 860/A860 voraus und ist nicht gleichzeitig mit ihr berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

biographische Entwicklung und Krankheitsgeschichte
psychodynamische/lerngeschichtliche Gesichtspunkte
schriftliche Aufzeichnung
Bezugspersonenkontakte
Antrag und Arbeitszeit des Gutachterberichts

Mindestens eine erforderliche Gruppe

biographical_anamnesis

Wie grenzt sich „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: biographische Anamnese, Psychotherapie, Anamnese, Indikationsstellung

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

biographische Entwicklung und Krankheitsgeschichte

psychodynamische/lerngeschichtliche Gesichtspunkte

schriftliche Aufzeichnung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 860 gilt zusätzlich: Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 860 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Originär bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie: vollständig erhobene und schriftlich aufgezeichnete biographische Anamnese,…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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