Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Diagnostik und Einleitung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A855 und GOÄ-Nr. A855B
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ in Betracht?

Für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A855 und GOÄ-Nr. A855B kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ stehen psychotherapeutische Sprechstunde, Abklärung, Behandlungsbedarf, Erstgespräch. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDEKernpositionDiagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch laufenden Behandlung nicht nach Ablauf eines Jahres erneut als Sprechstunde ansetzen; erneuter Ansatz erst bei neuem diagnostischem Abklärungsbedarf nach abgeschlossener Behandlung bzw. neuer/wesentlich veränderter Symptomatik.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.
GOÄ-Nr. A855Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.
GOÄ-Nr. A855BBedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A812-SPRECHSTUNDE

Kernposition der Kombination

Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch laufenden Behandlung nicht nach Ablauf eines Jahres erneut als Sprechstunde ansetzen; erneuter Ansatz erst bei neuem diagnostischem Abklärungsbedarf nach abgeschlossener Behandlung bzw. neuer/wesentlich veränderter Symptomatik.

Analog bewertet zu: 812
Analoge Leistung: psychotherapeutische_sprechstunde
Abrechnungseinheit: je vollendete 25 Minuten
Leistungserbringer-Kontext: wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren/-methode nach gemeinsamer Empfehlung
Max per year adults: 6
Max per year children or intellectual disability: 10
Hinweis zum Zeitraum: Während einer laufenden Behandlung nicht nach bloßem Zeitablauf erneut; erneuter diagnostischer Bedarf nach abgeschlossener Behandlung erforderlich.
Canonical internal group: A812
Rechnungsziffer: 812 analog
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.

Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Im selben Termin möglich: Ja
GOÄ A855

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: strukturiertes_interview
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen
Im selben Termin möglich: Ja
GOÄ A855B

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: testbatterie
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen
Im selben Termin möglich: Ja

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“?

Hinweise zur Kombination

Neben A812 Sprechstunde sind in derselben Leistung unter anderem A801, 861, 863, 870 und A870 ausgeschlossen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Ziel der Sprechstunde
krankheitswertige Störung und Differentialdiagnosen
Behandlungsbedarf und Empfehlung
vollendete 25-Minuten-Einheiten
Testleistungen getrennt dokumentieren

Wie grenzt sich „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: psychotherapeutische Sprechstunde, Abklärung, Behandlungsbedarf, Erstgespräch

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE: Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch laufenden Behandlung nicht nach Ablauf eines Jahres erneut als Sprechstunde ansetzen; erneuter Ansatz erst bei neuem diagnostischem Abklärungsbedarf nach abgeschlossener Behandlung bzw. neuer/wesentlich veränderter Symptomatik.

Ziel der Sprechstunde

krankheitswertige Störung und Differentialdiagnosen

Behandlungsbedarf und Empfehlung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE (Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung;….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A855 und GOÄ-Nr. A855B kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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