Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung
Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Diagnostik und Einleitung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Klärt in einem ersten strukturierten Kontakt, ob eine psychische Erkrankung, akute Behandlungsbedürftigkeit oder ein anderer Hilfebedarf besteht, und gibt eine konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen. Die Abklärung umfasst psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei erstmaligem oder neuem psychotherapeutischem Abklärungsbedarf; Beschwerden, Funktionsniveau, Dringlichkeit, Vorbehandlungen und geeignete Versorgungsform müssen so erfasst sein, dass eine belastbare Empfehlung möglich ist. Erforderliche Kernleistung: Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE | Kernposition | Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch. Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch laufenden Behandlung nicht nach Ablauf eines Jahres erneut als Sprechstunde ansetzen; erneuter Ansatz erst bei neuem diagnostischem Abklärungsbedarf nach abgeschlossener Behandlung bzw. neuer/wesentlich veränderter Symptomatik. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend. |
| GOÄ-Nr. A855 | Bedingt / alternativ | Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend. |
| GOÄ-Nr. A855B | Bedingt / alternativ | Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE: Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch laufenden Behandlung nicht nach Ablauf eines Jahres erneut als Sprechstunde ansetzen; erneuter Ansatz erst bei neuem diagnostischem Abklärungsbedarf nach abgeschlossener Behandlung bzw. neuer/wesentlich veränderter Symptomatik.
Ziel der Sprechstunde
krankheitswertige Störung und Differentialdiagnosen
Behandlungsbedarf und Empfehlung
vollendete 25-Minuten-Einheiten
Testleistungen getrennt dokumentieren
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Psychiatrie und Psychotherapie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
