Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ in Betracht?
Für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A855 und GOÄ-Nr. A855B kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ stehen psychotherapeutische Sprechstunde, Abklärung, Behandlungsbedarf, Erstgespräch. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE | Kernposition | Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch laufenden Behandlung nicht nach Ablauf eines Jahres erneut als Sprechstunde ansetzen; erneuter Ansatz erst bei neuem diagnostischem Abklärungsbedarf nach abgeschlossener Behandlung bzw. neuer/wesentlich veränderter Symptomatik. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend. |
| GOÄ-Nr. A855 | Bedingt / alternativ | Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend. |
| GOÄ-Nr. A855B | Bedingt / alternativ | Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch laufenden Behandlung nicht nach Ablauf eines Jahres erneut als Sprechstunde ansetzen; erneuter Ansatz erst bei neuem diagnostischem Abklärungsbedarf nach abgeschlossener Behandlung bzw. neuer/wesentlich veränderter Symptomatik.
Bedingte oder alternative Position
Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.
Bedingte oder alternative Position
Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.
Bedingte oder alternative Position
Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: psychotherapeutische Sprechstunde, Abklärung, Behandlungsbedarf, Erstgespräch
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE: Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch laufenden Behandlung nicht nach Ablauf eines Jahres erneut als Sprechstunde ansetzen; erneuter Ansatz erst bei neuem diagnostischem Abklärungsbedarf nach abgeschlossener Behandlung bzw. neuer/wesentlich veränderter Symptomatik.
Ziel der Sprechstunde
krankheitswertige Störung und Differentialdiagnosen
Behandlungsbedarf und Empfehlung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE (Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung;….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
