Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Diagnostik und Einleitung

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Diagnostik und Einleitung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A855 und GOÄ-Nr. A855B
GOÄ-Abrechnung für Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Klärt in einem ersten strukturierten Kontakt, ob eine psychische Erkrankung, akute Behandlungsbedürftigkeit oder ein anderer Hilfebedarf besteht, und gibt eine konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen. Die Abklärung umfasst psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei erstmaligem oder neuem psychotherapeutischem Abklärungsbedarf; Beschwerden, Funktionsniveau, Dringlichkeit, Vorbehandlungen und geeignete Versorgungsform müssen so erfasst sein, dass eine belastbare Empfehlung möglich ist. Erforderliche Kernleistung: Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDEKernpositionPsychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch. Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch laufenden Behandlung nicht nach Ablauf eines Jahres erneut als Sprechstunde ansetzen; erneuter Ansatz erst bei neuem diagnostischem Abklärungsbedarf nach abgeschlossener Behandlung bzw. neuer/wesentlich veränderter Symptomatik.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.
GOÄ-Nr. A855Bedingt / alternativAnwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.
GOÄ-Nr. A855BBedingt / alternativAnwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen. Derselbe Termin ist nur zulässig, wenn der vollständige zusätzliche Zeitaufwand außerhalb der abgerechneten A812-Einheiten liegt; ein eigener Termin ist nicht zwingend.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A812-SPRECHSTUNDE

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 812
Analoge Leistung: psychotherapeutische_sprechstunde
Abrechnungseinheit: je vollendete 25 Minuten
Leistungserbringer-Kontext: wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren/-methode nach gemeinsamer Empfehlung
Max per year adults: 6
Max per year children or intellectual disability: 10
Hinweis zum Zeitraum: Während einer laufenden Behandlung nicht nach bloßem Zeitablauf erneut; erneuter diagnostischer Bedarf nach abgeschlossener Behandlung erforderlich.
Canonical internal group: A812
Rechnungsziffer: 812 analog
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Im selben Termin möglich: Ja
GOÄ A855

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: strukturiertes_interview
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen
Im selben Termin möglich: Ja
GOÄ A855B

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: testbatterie
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen
Im selben Termin möglich: Ja

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Neben A812 Sprechstunde sind in derselben Leistung unter anderem A801, 861, 863, 870 und A870 ausgeschlossen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A812-SPRECHSTUNDE: Diagnostische psychotherapeutische Sprechstunde; nicht verpflichtend vor jeder Therapie. Während einer noch laufenden Behandlung nicht nach Ablauf eines Jahres erneut als Sprechstunde ansetzen; erneuter Ansatz erst bei neuem diagnostischem Abklärungsbedarf nach abgeschlossener Behandlung bzw. neuer/wesentlich veränderter Symptomatik.

Ziel der Sprechstunde

krankheitswertige Störung und Differentialdiagnosen

Behandlungsbedarf und Empfehlung

vollendete 25-Minuten-Einheiten

Testleistungen getrennt dokumentieren

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Orientierender Test mit eigenständiger Anwendung und Auswertung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.