Welche GOÄ-Ziffern sind für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Diagnostik und Einleitung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A860
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ in Betracht?

Für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ führt die Kette GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. A855B und GOÄ-Nr. A855 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A860 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ stehen Assessment, Testbatterie, SCID, PANSS, psychologische Diagnostik. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A801KernpositionErhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. A855BKernpositionMindestens drei Testverfahren einschließlich Durchführung, Auswertung und Besprechung. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.
GOÄ-Nr. A855KernpositionValidiertes standardisiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview mit schriftlicher Aufzeichnung. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativZusätzlicher eigenständiger orientierender Test, nicht bereits Teil der Testbatterie.
GOÄ-Nr. A860Bedingt / alternativBiographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist (insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie); Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch über mehrere Sitzungen. Je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807/A807 oder 835 für denselben Inhalt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A801

Kernposition der Kombination

Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: aktueller_psychischer_befund
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ A855B

Kernposition der Kombination

Mindestens drei Testverfahren einschließlich Durchführung, Auswertung und Besprechung. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: testbatterie
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen
GOÄ A855

Kernposition der Kombination

Validiertes standardisiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview mit schriftlicher Aufzeichnung. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: strukturiertes_interview
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Zusätzlicher eigenständiger orientierender Test, nicht bereits Teil der Testbatterie.

GOÄ A860

Bedingte oder alternative Position

Biographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist (insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie); Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch über mehrere Sitzungen. Je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807/A807 oder 835 für denselben Inhalt.

Behandlungsphase: Anamnesephase
Analog bewertet zu: 860
Analoge Leistung: biographische_anamnese_anerkanntes_verfahren
Leistungserbringer-Kontext: wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren, das nicht von der originären Nr. 860 erfasst ist
Höchstzahl je Krankheitsfall: 1

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

aktueller psychischer Befund
mindestens drei Tests und Ergebnisse
Interview und schriftliche Aufzeichnung
Besprechung der Ergebnisse
Abgrenzung nicht doppelt erfasster Tests

Wie grenzt sich „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Assessment, Testbatterie, SCID, PANSS

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A801: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.

GOÄ-Nr. A855B: Mindestens drei Testverfahren einschließlich Durchführung, Auswertung und Besprechung. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.

GOÄ-Nr. A855: Validiertes standardisiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview mit schriftlicher Aufzeichnung. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.

aktueller psychischer Befund

mindestens drei Tests und Ergebnisse

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A801 (Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei…); GOÄ-Nr. A855B (Mindestens drei Testverfahren einschließlich Durchführung, Auswertung und Besprechung. Mindestens drei…); GOÄ-Nr. A855 (Validiertes standardisiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview mit schriftlicher Aufzeichnung. Nur…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Zusätzlicher eigenständiger orientierender Test, nicht bereits Teil der Testbatterie.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzlicher eigenständiger orientierender Test, nicht bereits Teil der Testbatterie.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Psychiatrie und Psychotherapie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ führt die Kette GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. A855B und GOÄ-Nr. A855 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A860 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. A855B und GOÄ-Nr. A855. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.