Welche GOÄ-Ziffern sind für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ in Betracht?
Für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ führt die Kette GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. A855B und GOÄ-Nr. A855 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A860 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ stehen Assessment, Testbatterie, SCID, PANSS, psychologische Diagnostik. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A801 | Kernposition | Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten. |
| GOÄ-Nr. A855B | Kernposition | Mindestens drei Testverfahren einschließlich Durchführung, Auswertung und Besprechung. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen. |
| GOÄ-Nr. A855 | Kernposition | Validiertes standardisiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview mit schriftlicher Aufzeichnung. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Zusätzlicher eigenständiger orientierender Test, nicht bereits Teil der Testbatterie. |
| GOÄ-Nr. A860 | Bedingt / alternativ | Biographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist (insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie); Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch über mehrere Sitzungen. Je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807/A807 oder 835 für denselben Inhalt. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
Kernposition der Kombination
Mindestens drei Testverfahren einschließlich Durchführung, Auswertung und Besprechung. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.
Kernposition der Kombination
Validiertes standardisiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview mit schriftlicher Aufzeichnung. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzlicher eigenständiger orientierender Test, nicht bereits Teil der Testbatterie.
Bedingte oder alternative Position
Biographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist (insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie); Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch über mehrere Sitzungen. Je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807/A807 oder 835 für denselben Inhalt.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Assessment, Testbatterie, SCID, PANSS
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A801: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. A855B: Mindestens drei Testverfahren einschließlich Durchführung, Auswertung und Besprechung. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.
GOÄ-Nr. A855: Validiertes standardisiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview mit schriftlicher Aufzeichnung. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.
aktueller psychischer Befund
mindestens drei Tests und Ergebnisse
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A801 (Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei…); GOÄ-Nr. A855B (Mindestens drei Testverfahren einschließlich Durchführung, Auswertung und Besprechung. Mindestens drei…); GOÄ-Nr. A855 (Validiertes standardisiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview mit schriftlicher Aufzeichnung. Nur…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Zusätzlicher eigenständiger orientierender Test, nicht bereits Teil der Testbatterie.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzlicher eigenständiger orientierender Test, nicht bereits Teil der Testbatterie.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. A855B und GOÄ-Nr. A855. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
