Umfassendes psychotherapeutisches Assessment

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Diagnostik und Einleitung

AbrechnungsfallUmfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview
FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Diagnostik und Einleitung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A860
GOÄ-Abrechnung für Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verdichtet Exploration, strukturiertes Interview und mehrere Testverfahren zu einer differenzierten Diagnose einschließlich Schweregrad, Komorbidität und behandlungsrelevanter Funktionsbeeinträchtigung. Die Abklärung umfasst umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview.

Wann ist sie anwendbar?

Bei komplexer oder bislang unklarer psychischer Symptomatik, wenn mehrere diagnostische Hypothesen geprüft werden müssen. Erforderliche Kernleistungen: Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A801KernpositionEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. A855BKernpositionAnwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Mindestens drei Testverfahren einschließlich Durchführung, Auswertung und Besprechung. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.
GOÄ-Nr. A855KernpositionAnwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Validiertes standardisiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview mit schriftlicher Aufzeichnung. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Zusätzlicher eigenständiger orientierender Test, nicht bereits Teil der Testbatterie.
GOÄ-Nr. A860Bedingt / alternativBiographische Anamnese (neurosenpsychologisch) mit schriftlicher Aufzeichnung zur Therapie-Indikation, ggf. in mehreren Sitzungen. Biographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist (insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie); Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch über mehrere Sitzungen. Je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807/A807 oder 835 für denselben Inhalt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A801

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: aktueller_psychischer_befund
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ A855B

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: testbatterie
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen
GOÄ A855

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: strukturiertes_interview
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen
GOÄ A860

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 860
Behandlungsphase: Anamnesephase
Analoge Leistung: biographische_anamnese_anerkanntes_verfahren
Leistungserbringer-Kontext: wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren, das nicht von der originären Nr. 860 erfasst ist
Höchstzahl je Krankheitsfall: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ sowie „Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A801: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.

GOÄ-Nr. A855B: Mindestens drei Testverfahren einschließlich Durchführung, Auswertung und Besprechung. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.

GOÄ-Nr. A855: Validiertes standardisiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview mit schriftlicher Aufzeichnung. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.

aktueller psychischer Befund

mindestens drei Tests und Ergebnisse

Interview und schriftliche Aufzeichnung

Besprechung der Ergebnisse

Abgrenzung nicht doppelt erfasster Tests

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzlicher eigenständiger orientierender Test, nicht bereits Teil der Testbatterie.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.