Welche GOÄ-Ziffern sind für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Diagnostik und Einleitung
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ in Betracht?

Für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ stehen probatorische Sitzung, Probatorik, Indikationsstellung, Behandlungsplanung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 861Bedingt / alternativProbatorische Sitzung im Rahmen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
GOÄ-Nr. 863Bedingt / alternativProbatorische Sitzung im Rahmen analytischer Psychotherapie.
GOÄ-Nr. 870Bedingt / alternativProbatorische Sitzung im Rahmen Verhaltenstherapie.
GOÄ-Nr. A870Bedingt / alternativProbatorische Sitzung im Rahmen genau einer nach A870 empfohlenen Leistung: systemische Therapie, neuropsychologische Psychotherapie in den definierten Indikationen oder EMDR bei Erwachsenen mit PTBS. Der vollständige konkrete Analogtext ist auszuwählen; kein generischer A870-Rechnungstext.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativErhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativEigenständiger orientierender Test, nicht innerhalb der 50-Minuten-Mindestzeit; Anwendung, Auswertung und schriftliche Aufzeichnung.
GOÄ-Nr. A855Bedingt / alternativValidiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview als eigenständige zusätzliche Leistung; nicht innerhalb der Mindestzeit. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 861

Bedingte oder alternative Position

Probatorische Sitzung im Rahmen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.

Abrechnungsalternative: therapy_method
Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
GOÄ 863

Bedingte oder alternative Position

Probatorische Sitzung im Rahmen analytischer Psychotherapie.

Abrechnungsalternative: therapy_method
Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
GOÄ 870

Bedingte oder alternative Position

Probatorische Sitzung im Rahmen Verhaltenstherapie.

Abrechnungsalternative: therapy_method
Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
GOÄ A870

Bedingte oder alternative Position

Probatorische Sitzung im Rahmen genau einer nach A870 empfohlenen Leistung: systemische Therapie, neuropsychologische Psychotherapie in den definierten Indikationen oder EMDR bei Erwachsenen mit PTBS. Der vollständige konkrete Analogtext ist auszuwählen; kein generischer A870-Rechnungstext.

Abrechnungsalternative: therapy_method
Analog bewertet zu: 870
Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
Analoge Leistung: konkrete_A870_methode_auswaehlen
Allowed service keys:
systemische_therapie
neuropsychologische_psychotherapie
emdr
Aufteilung zulässig: gegebenenfalls zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: aktueller_psychischer_befund
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung
Delegation allowed: Nein
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger orientierender Test, nicht innerhalb der 50-Minuten-Mindestzeit; Anwendung, Auswertung und schriftliche Aufzeichnung.

Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A855

Bedingte oder alternative Position

Validiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview als eigenständige zusätzliche Leistung; nicht innerhalb der Mindestzeit. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: strukturiertes_interview
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“?

Hinweise zur Kombination

Die gemeinsame FAQ nennt die originären bzw. analogen Verfahrensziffern auch für probatorische Sitzungen. Tarif- und Beihilfevorgaben zur Zahl der Probatorik prüfen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

gewähltes Verfahren
Dauer mindestens 50 Minuten
diagnostische Fragestellung
Indikations- und Prognoseeinschätzung
Behandlungsplan
zusätzliche Zeiten für A801/Testdiagnostik

Mindestens eine erforderliche Gruppe

therapy_method

Wie grenzt sich „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: probatorische Sitzung, Probatorik, Indikationsstellung, Behandlungsplanung

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

gewähltes Verfahren

Dauer mindestens 50 Minuten

diagnostische Fragestellung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 861 gilt zusätzlich: Probatorische Sitzung im Rahmen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 861 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Probatorische Sitzung im Rahmen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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