Welche GOÄ-Ziffern sind für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ in Betracht?
Für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ stehen probatorische Sitzung, Probatorik, Indikationsstellung, Behandlungsplanung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 861 | Bedingt / alternativ | Probatorische Sitzung im Rahmen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. |
| GOÄ-Nr. 863 | Bedingt / alternativ | Probatorische Sitzung im Rahmen analytischer Psychotherapie. |
| GOÄ-Nr. 870 | Bedingt / alternativ | Probatorische Sitzung im Rahmen Verhaltenstherapie. |
| GOÄ-Nr. A870 | Bedingt / alternativ | Probatorische Sitzung im Rahmen genau einer nach A870 empfohlenen Leistung: systemische Therapie, neuropsychologische Psychotherapie in den definierten Indikationen oder EMDR bei Erwachsenen mit PTBS. Der vollständige konkrete Analogtext ist auszuwählen; kein generischer A870-Rechnungstext. |
| GOÄ-Nr. A801 | Bedingt / alternativ | Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger orientierender Test, nicht innerhalb der 50-Minuten-Mindestzeit; Anwendung, Auswertung und schriftliche Aufzeichnung. |
| GOÄ-Nr. A855 | Bedingt / alternativ | Validiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview als eigenständige zusätzliche Leistung; nicht innerhalb der Mindestzeit. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Probatorische Sitzung im Rahmen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
Bedingte oder alternative Position
Probatorische Sitzung im Rahmen analytischer Psychotherapie.
Bedingte oder alternative Position
Probatorische Sitzung im Rahmen Verhaltenstherapie.
Bedingte oder alternative Position
Probatorische Sitzung im Rahmen genau einer nach A870 empfohlenen Leistung: systemische Therapie, neuropsychologische Psychotherapie in den definierten Indikationen oder EMDR bei Erwachsenen mit PTBS. Der vollständige konkrete Analogtext ist auszuwählen; kein generischer A870-Rechnungstext.
Bedingte oder alternative Position
Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger orientierender Test, nicht innerhalb der 50-Minuten-Mindestzeit; Anwendung, Auswertung und schriftliche Aufzeichnung.
Bedingte oder alternative Position
Validiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview als eigenständige zusätzliche Leistung; nicht innerhalb der Mindestzeit. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Mindestens eine erforderliche Gruppe
Wie grenzt sich „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: probatorische Sitzung, Probatorik, Indikationsstellung, Behandlungsplanung
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
gewähltes Verfahren
Dauer mindestens 50 Minuten
diagnostische Fragestellung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 861 gilt zusätzlich: Probatorische Sitzung im Rahmen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 861 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Probatorische Sitzung im Rahmen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Psychotherapeutische Sprechstunde mit diagnostischer Abklärung und Behandlungsempfehlung
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Psychiatrie und Psychotherapie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.
Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
