Probatorische psychotherapeutische Sitzung

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Diagnostik und Einleitung

AbrechnungsfallProbatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung
FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Diagnostik und Einleitung
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
GOÄ-Abrechnung für Probatorische psychotherapeutische Sitzung – verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie Diagnose, Therapiefähigkeit, Passung des Verfahrens und tragfähige Behandlungsziele und entwickelt daraus einen individuellen Therapieplan. Die Abklärung umfasst verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung.

Wann ist sie anwendbar?

Nach diagnostischer Erstabklärung und vor der beantragten Psychotherapie; biografische Faktoren, Störungsmodell, Motivation, Risiken und die Arbeitsbeziehung müssen für die Indikationsentscheidung tatsächlich bearbeitet worden sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Verfahrensbezogene Diagnostik und Behandlungsplanung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 861Bedingt / alternativTiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten. Probatorische Sitzung im Rahmen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
GOÄ-Nr. 863Bedingt / alternativAnalytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten. Probatorische Sitzung im Rahmen analytischer Psychotherapie.
GOÄ-Nr. 870Bedingt / alternativVerhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten – gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten. Probatorische Sitzung im Rahmen Verhaltenstherapie.
GOÄ-Nr. A870Bedingt / alternativVerhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten – gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten. Probatorische Sitzung im Rahmen genau einer nach A870 empfohlenen Leistung: systemische Therapie, neuropsychologische Psychotherapie in den definierten Indikationen oder EMDR bei Erwachsenen mit PTBS. Der vollständige konkrete Analogtext ist auszuwählen; kein generischer A870-Rechnungstext.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Eigenständiger orientierender Test, nicht innerhalb der 50-Minuten-Mindestzeit; Anwendung, Auswertung und schriftliche Aufzeichnung.
GOÄ-Nr. A855Bedingt / alternativAnwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Validiertes strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview als eigenständige zusätzliche Leistung; nicht innerhalb der Mindestzeit. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 861

Bedingte oder alternative Position

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
Abrechnungsalternative: therapy_method
GOÄ 863

Bedingte oder alternative Position

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
Abrechnungsalternative: therapy_method
GOÄ 870

Bedingte oder alternative Position

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
Abrechnungsalternative: therapy_method
GOÄ A870

Bedingte oder alternative Position

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
Analog bewertet zu: 870
Abrechnungsalternative: therapy_method
Analoge Leistung: konkrete_A870_methode_auswaehlen
Allowed service keys:
systemische_therapie
neuropsychologische_psychotherapie
emdr
Aufteilung zulässig: gegebenenfalls zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: aktueller_psychischer_befund
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung
Delegation allowed: Nein
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A855

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: strukturiertes_interview
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Die gemeinsame FAQ nennt die originären bzw. analogen Verfahrensziffern auch für probatorische Sitzungen. Tarif- und Beihilfevorgaben zur Zahl der Probatorik prüfen.

Mindestens eine erforderliche Gruppe

therapy_method

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Biographische Anamnese und vertiefte Exploration zur Einleitung einer Psychotherapie bei Erwachsenen“ sowie „Umfassendes psychotherapeutisches Assessment mit Testbatterie und strukturiertem Interview“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

gewähltes Verfahren

Dauer mindestens 50 Minuten

diagnostische Fragestellung

Indikations- und Prognoseeinschätzung

Behandlungsplan

zusätzliche Zeiten für A801/Testdiagnostik

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 861 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Probatorische Sitzung im Rahmen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.