Welche GOÄ-Ziffern sind für „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichErwachsenenpsychiatrie – Diagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 801 und GOÄ-Nr. 857
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A855, GOÄ-Nr. A860 und GOÄ-Nr. 5
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ in Betracht?

Für „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 801 und GOÄ-Nr. 857 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. A855, GOÄ-Nr. A860 und GOÄ-Nr. 5 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ stehen PTBS, Trauma, Flashback, Albtraum, Dissoziation, EMDR. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 801KernpositionEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson
GOÄ-Nr. A855Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.
GOÄ-Nr. 857KernpositionNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A860Bedingt / alternativBiographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist (insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie); Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch über mehrere Sitzungen. Je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807/A807 oder 835 für denselben Inhalt.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 801

Kernposition der Kombination

Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson

GOÄ A855

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. Nur validiertes, strukturiertes und standardisiertes klinisch-diagnostisches Interview zur Diagnostik psychischer Störungen mit schriftlicher Aufzeichnung; kein beliebiger Fragebogen oder gewöhnliches Anamnesegespräch.

Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: strukturiertes_interview
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen
GOÄ 857

Kernposition der Kombination

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A860

Bedingte oder alternative Position

Biographische Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Verfahrens, das nicht von Nr. 860 originär umfasst ist (insbesondere Verhaltenstherapie, systemische oder neuropsychologische Therapie); Patientenkontakt, vollständige schriftliche Aufzeichnung, auch über mehrere Sitzungen. Je Krankheitsepisode einmal; nicht neben 807/A807 oder 835 für denselben Inhalt.

Analog bewertet zu: 860
Analoge Leistung: biographische_anamnese_anerkanntes_verfahren
Leistungserbringer-Kontext: wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren, das nicht von der originären Nr. 860 erfasst ist
Höchstzahl je Krankheitsfall: 1
GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Symptombezogene Untersuchung

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“?

Hinweise zur Kombination

A870 und Nr. 849 sind Behandlungspfade, keine automatische Doppelberechnung.
Die eigenständige psychotherapeutische Behandlung nach Nr. 849 ist in der separaten Kette 'psychotherapeutische-behandlung-nr-849' abgebildet und gehört nicht in dieselbe Diagnostikkette.
Eine EMDR-Behandlung ist in der separaten Kette 'emdr-langzeittherapie-ptbs' abzubilden; die Diagnostikkette enthält keine Therapieposition.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Traumaexposition ohne unnötige Detailübernahme
Intrusion, Vermeidung, Übererregung und Dissoziation
Stabilität und Suizidalität
Test-/Interviewauswertung
Verfahren, Dauer und Sitzungsinhalt

Wie grenzt sich „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ sowie „Zwangsstörung – psychiatrisches Assessment mit strukturiertem Interview und Testdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: PTBS, Trauma, Flashback, Albtraum

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 801: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 801

GOÄ-Nr. 857: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Traumaexposition ohne unnötige Detailübernahme

Intrusion, Vermeidung, Übererregung und Dissoziation

Stabilität und Suizidalität

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 801 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 801); GOÄ-Nr. 857 (Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A855 gilt zusätzlich: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A855 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 801 und GOÄ-Nr. 857 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. A855, GOÄ-Nr. A860 und GOÄ-Nr. 5 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 801 und GOÄ-Nr. 857. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „PTBS/Traumafolgestörung – psychiatrisches Assessment und psychotherapeutische Behandlungsplanung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ sowie „Zwangsstörung – psychiatrisches Assessment mit strukturiertem Interview und Testdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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