Welche GOÄ-Ziffern sind für „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ in Betracht?
Für „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A870-EMDR als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817, GOÄ-Nr. 865 und GOÄ-Nr. A85 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ stehen EMDR, PTBS, Trauma, Langzeittherapie, A870. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A870-EMDR | Kernposition | EMDR bei Erwachsenen mit PTBS (F43.1 ICD-10) als Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten, gegebenenfalls unterteilt in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten. Im Rahmen von psychotherapeutischer Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie wird die Sitzung über A812 abgerechnet, nicht zusätzlich über A870. |
| GOÄ-Nr. A801 | Bedingt / alternativ | Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
| GOÄ-Nr. A817 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet. |
| GOÄ-Nr. 865 | Bedingt / alternativ | Nur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung. |
| GOÄ-Nr. A85 | Bedingt / alternativ | Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
EMDR bei Erwachsenen mit PTBS (F43.1 ICD-10) als Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten, gegebenenfalls unterteilt in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten. Im Rahmen von psychotherapeutischer Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie wird die Sitzung über A812 abgerechnet, nicht zusätzlich über A870.
Bedingte oder alternative Position
Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
Bedingte oder alternative Position
Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.
Bedingte oder alternative Position
Nur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.
Bedingte oder alternative Position
Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ sowie „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: EMDR, PTBS, Trauma, Langzeittherapie
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A870-EMDR: EMDR bei Erwachsenen mit PTBS (F43.1 ICD-10) als Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten, gegebenenfalls unterteilt in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten. Im Rahmen von psychotherapeutischer Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie wird die Sitzung über A812 abgerechnet, nicht zusätzlich über A870.
genaues Verfahren/Methode und anerkannter Anwendungsbereich
Sitzungsdauer
Interventionen und Verlauf
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A870-EMDR (EMDR bei Erwachsenen mit PTBS (F43.1 ICD-10) als Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten, gegebenenfalls unterteilt…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A801 gilt zusätzlich: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A870-EMDR. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ sowie „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
