EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Behandlung

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Behandlung
KernpositionenGOÄ-Nr. A870-EMDR
GOÄ-Abrechnung für EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bearbeitet bei posttraumatischer Belastungsstörung klar definierte traumatische Erinnerungen mit bilateraler Stimulation innerhalb eines stabilisierenden psychotherapeutischen Gesamtkonzepts. Die Behandlung umfasst eigenständige Langzeittherapiesitzung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesicherter PTBS, ausreichender Stabilität und vorbereiteter Traumafokussierung; Dissoziation, Suizidalität, Ressourcen und Reaktionen zwischen den Sitzungen sind fortlaufend zu prüfen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Eigenständige Langzeittherapiesitzung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A870-EMDRKernpositionVerhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten – gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten. EMDR bei Erwachsenen mit PTBS (F43.1 ICD-10) als Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten, gegebenenfalls unterteilt in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten. Im Rahmen von psychotherapeutischer Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie wird die Sitzung über A812 abgerechnet, nicht zusätzlich über A870.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativPsychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.
GOÄ-Nr. 865Bedingt / alternativBesprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung. Nur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.
GOÄ-Nr. A85Bedingt / alternativGutachtliche Äußerung mit überdurchschnittlichem Aufwand, ggf. wissenschaftlich begründet, pro angefangener Stunde Arbeitszeit. Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A870-EMDR

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
Analog bewertet zu: 870
Analoge Leistung: emdr
Aufteilung zulässig: gegebenenfalls zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
Indikation: Erwachsene mit posttraumatischer Belastungsstörung (F43.1 ICD-10)
Canonical internal group: A870
Rechnungsziffer: 870 analog
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 801
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: Verlauf
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 817
Behandlungsphase: Bezugspersonenkontakt
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung
GOÄ A85

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 85
Behandlungsphase: Gutachterbericht
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

EMDR in Akut- oder Kurzzeittherapie ist mit A812 abzurechnen; A870 ist insbesondere der eigenständige Ansatz im Langzeittherapiekontext.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ sowie „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A870-EMDR: EMDR bei Erwachsenen mit PTBS (F43.1 ICD-10) als Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten, gegebenenfalls unterteilt in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten. Im Rahmen von psychotherapeutischer Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie wird die Sitzung über A812 abgerechnet, nicht zusätzlich über A870.

genaues Verfahren/Methode und anerkannter Anwendungsbereich

Sitzungsdauer

Interventionen und Verlauf

Testbatterie/Verlaufsdiagnostik

Koordination

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.