Welche GOÄ-Ziffern sind für „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Behandlung
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ in Betracht?

Für „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. A870-SYSTEMISCH als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817, GOÄ-Nr. 865 und GOÄ-Nr. A85 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ stehen systemische Therapie, Mehrpersonensetting, Langzeittherapie, A870. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A870-SYSTEMISCHKernpositionSystemische Therapie nach der gemeinsamen Empfehlung bei entsprechender Indikation und Qualifikation; Verfahren, Setting, Dauer und Interventionen dokumentieren.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativErhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativEigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.
GOÄ-Nr. 865Bedingt / alternativNur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.
GOÄ-Nr. A85Bedingt / alternativVerfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A870-SYSTEMISCH

Kernposition der Kombination

Systemische Therapie nach der gemeinsamen Empfehlung bei entsprechender Indikation und Qualifikation; Verfahren, Setting, Dauer und Interventionen dokumentieren.

Analog bewertet zu: 870
Analoge Leistung: systemische_therapie
Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
Aufteilung zulässig: gegebenenfalls zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
Canonical internal group: A870
Rechnungsziffer: 870 analog
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.

Analog bewertet zu: 801
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Behandlungsphase: Verlauf
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.

Behandlungsphase: Bezugspersonenkontakt
Analog bewertet zu: 817
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung
GOÄ 865

Bedingte oder alternative Position

Nur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.

GOÄ A85

Bedingte oder alternative Position

Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Behandlungsphase: Gutachterbericht
Analog bewertet zu: 85
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“?

Hinweise zur Kombination

EMDR gemäß gemeinsamer Empfehlung bei Erwachsenen mit PTBS; neuropsychologische Psychotherapie nur in den dort benannten Anwendungsbereichen.
A804 nicht in derselben Sitzung. A801 nur mit zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über 50 Minuten hinaus.

Besondere Dokumentationsvorgaben

genaues Verfahren/Methode und anerkannter Anwendungsbereich
Sitzungsdauer
Interventionen und Verlauf
Testbatterie/Verlaufsdiagnostik
Koordination

Wie grenzt sich „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ sowie „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: systemische Therapie, Mehrpersonensetting, Langzeittherapie, A870

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A870-SYSTEMISCH: Systemische Therapie nach der gemeinsamen Empfehlung bei entsprechender Indikation und Qualifikation; Verfahren, Setting, Dauer und Interventionen dokumentieren.

genaues Verfahren/Methode und anerkannter Anwendungsbereich

Sitzungsdauer

Interventionen und Verlauf

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A870-SYSTEMISCH (Systemische Therapie nach der gemeinsamen Empfehlung bei entsprechender Indikation und Qualifikation; Verfahren,…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A801 gilt zusätzlich: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. A870-SYSTEMISCH als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817, GOÄ-Nr. 865 und GOÄ-Nr. A85 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A870-SYSTEMISCH. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „EMDR bei Erwachsenen mit PTBS – eigenständige Langzeittherapiesitzung“ sowie „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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