Welche GOÄ-Ziffern sind für „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Behandlung
KernpositionenGOÄ-Nr. 870
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ in Betracht?

Für „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ führt die Kette GOÄ-Nr. 870 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 865, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. A85 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ stehen Verhaltenstherapie, VT, Einzeltherapie, Langzeittherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 870KernpositionGegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativEigenständige orientierende Testuntersuchung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativErhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. 865Bedingt / alternativNur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativEigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.
GOÄ-Nr. A85Bedingt / alternativVerfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 870

Kernposition der Kombination

Gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige orientierende Testuntersuchung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Behandlungsphase: diagnostisch/Verlauf
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: aktueller_psychischer_befund
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ 865

Bedingte oder alternative Position

Nur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.

GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.

Behandlungsphase: Bezugspersonenkontakt
Analog bewertet zu: 817
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung
GOÄ A85

Bedingte oder alternative Position

Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Behandlungsphase: Gutachterbericht
Analog bewertet zu: 85
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 870 nicht neben Nr. 1, 3, 22, 30, 34 oder 871 in derselben Sitzung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Therapieziele und verhaltenstherapeutische Interventionen
Sitzungsdauer
Verlauf und Testwerte
Koordination/Gutachterbericht

Wie grenzt sich „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ sowie „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Verhaltenstherapie, VT, Einzeltherapie, Langzeittherapie

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 870: Gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten.

Therapieziele und verhaltenstherapeutische Interventionen

Sitzungsdauer

Verlauf und Testwerte

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 870 (Gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Eigenständige orientierende Testuntersuchung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige orientierende Testuntersuchung. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ führt die Kette GOÄ-Nr. 870 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 865, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. A85 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 870. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Verhaltenstherapie – Einzelbehandlung mit Verlaufsmessung und Behandlungskoordination“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Systemische Psychotherapie – Einzelbehandlung/Langzeittherapie“ sowie „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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