Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Behandlung
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ in Betracht?

Für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. A804, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. A85 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ stehen Kurzzeittherapie, KZT, Einzeltherapie, Psychotherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZELKernpositionSymptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und Beihilfevorgaben zum Gutachter-/Voranerkennungsverfahren sowie zur Anrechnung einer vorausgegangenen Akutbehandlung prüfen.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativErhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. A804Bedingt / alternativNicht in derselben Sitzung neben A812. Am selben Kalendertag nur bei gesonderter medizinisch notwendiger Sitzung; unterschiedliche Sitzungszeiten in der Rechnung kenntlich machen. Höchstens einmal je Kalendertag.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativNicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen.
GOÄ-Nr. A85Bedingt / alternativVerfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A812-KZT-EINZEL

Kernposition der Kombination

Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und Beihilfevorgaben zum Gutachter-/Voranerkennungsverfahren sowie zur Anrechnung einer vorausgegangenen Akutbehandlung prüfen.

Analog bewertet zu: 812
Analoge Leistung: kurzzeittherapie_einzel
Abrechnungseinheit: je vollendete 25 Minuten
Höchstzahl pro Tag: 2
Leistungserbringer-Kontext: wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren/-methode nach gemeinsamer Empfehlung
Höchstzahl je Zwölfmonatszeitraum: 48
Period start: erste Sitzung der Kurzzeittherapie
Canonical internal group: A812
Rechnungsziffer: 812 analog
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: aktueller_psychischer_befund
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ A804

Bedingte oder alternative Position

Nicht in derselben Sitzung neben A812. Am selben Kalendertag nur bei gesonderter medizinisch notwendiger Sitzung; unterschiedliche Sitzungszeiten in der Rechnung kenntlich machen. Höchstens einmal je Kalendertag.

Analog bewertet zu: 804
Analoge Leistung: psychotherapeutisches_gespraech
Höchstzahl pro Tag: 1
Different session required if same day: Ja
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Behandlungsphase: Verlaufsmessung
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Nicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen.

Behandlungsphase: Bezugspersonenkontakt
Analog bewertet zu: 817
Analoge Leistung: bezugsperson
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung
GOÄ A85

Bedingte oder alternative Position

Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Behandlungsphase: Gutachterbericht
Analog bewertet zu: 85
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“?

Hinweise zur Kombination

Neben A812 Kurzzeittherapie sind 861, 863, 870 und A870 nicht berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

wissenschaftlich anerkanntes Verfahren/Methode
Symptom- oder Konfliktbezug
vollendete 25-Minuten-Einheiten
Therapieziele und Verlauf
separate Zusatzkontakte

Wie grenzt sich „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Analytische Psychotherapie – Einzelbehandlung mit diagnostischer Begleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kurzzeittherapie, KZT, Einzeltherapie, Psychotherapie

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL: Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und Beihilfevorgaben zum Gutachter-/Voranerkennungsverfahren sowie zur Anrechnung einer vorausgegangenen Akutbehandlung prüfen.

wissenschaftlich anerkanntes Verfahren/Methode

Symptom- oder Konfliktbezug

vollendete 25-Minuten-Einheiten

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL (Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A801 gilt zusätzlich: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. A804, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. A85 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Analytische Psychotherapie – Einzelbehandlung mit diagnostischer Begleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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