Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ in Betracht?
Für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. A804, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. A85 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ stehen Kurzzeittherapie, KZT, Einzeltherapie, Psychotherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL | Kernposition | Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und Beihilfevorgaben zum Gutachter-/Voranerkennungsverfahren sowie zur Anrechnung einer vorausgegangenen Akutbehandlung prüfen. |
| GOÄ-Nr. A801 | Bedingt / alternativ | Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten. |
| GOÄ-Nr. A804 | Bedingt / alternativ | Nicht in derselben Sitzung neben A812. Am selben Kalendertag nur bei gesonderter medizinisch notwendiger Sitzung; unterschiedliche Sitzungszeiten in der Rechnung kenntlich machen. Höchstens einmal je Kalendertag. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
| GOÄ-Nr. A817 | Bedingt / alternativ | Nicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen. |
| GOÄ-Nr. A85 | Bedingt / alternativ | Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und Beihilfevorgaben zum Gutachter-/Voranerkennungsverfahren sowie zur Anrechnung einer vorausgegangenen Akutbehandlung prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
Bedingte oder alternative Position
Nicht in derselben Sitzung neben A812. Am selben Kalendertag nur bei gesonderter medizinisch notwendiger Sitzung; unterschiedliche Sitzungszeiten in der Rechnung kenntlich machen. Höchstens einmal je Kalendertag.
Bedingte oder alternative Position
Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Nicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Analytische Psychotherapie – Einzelbehandlung mit diagnostischer Begleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kurzzeittherapie, KZT, Einzeltherapie, Psychotherapie
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL: Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und Beihilfevorgaben zum Gutachter-/Voranerkennungsverfahren sowie zur Anrechnung einer vorausgegangenen Akutbehandlung prüfen.
wissenschaftlich anerkanntes Verfahren/Methode
Symptom- oder Konfliktbezug
vollendete 25-Minuten-Einheiten
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL (Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A801 gilt zusätzlich: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Analytische Psychotherapie – Einzelbehandlung mit diagnostischer Begleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
