Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung
Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Behandlung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bearbeitet in zeitlich begrenzter Einzeltherapie ein klar umrissenes Störungsmodell und konkrete Änderungsziele, um Symptome und alltagsrelevante Beeinträchtigungen gezielt zu reduzieren. Die Behandlung umfasst einzelbehandlung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei diagnostizierter psychischer Störung mit fokussierbarem Behandlungsauftrag und ausreichender Stabilität für ambulante Einzeltherapie; Ziel, eingesetzte Intervention und Verlauf müssen je Sitzung nachvollziehbar sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Einzelbehandlung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL | Kernposition | Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch. Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und Beihilfevorgaben zum Gutachter-/Voranerkennungsverfahren sowie zur Anrechnung einer vorausgegangenen Akutbehandlung prüfen. |
| GOÄ-Nr. A801 | Bedingt / alternativ | Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten. |
| GOÄ-Nr. A804 | Bedingt / alternativ | Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration. Nicht in derselben Sitzung neben A812. Am selben Kalendertag nur bei gesonderter medizinisch notwendiger Sitzung; unterschiedliche Sitzungszeiten in der Rechnung kenntlich machen. Höchstens einmal je Kalendertag. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
| GOÄ-Nr. A817 | Bedingt / alternativ | Psychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Nicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen. |
| GOÄ-Nr. A85 | Bedingt / alternativ | Gutachtliche Äußerung mit überdurchschnittlichem Aufwand, ggf. wissenschaftlich begründet, pro angefangener Stunde Arbeitszeit. Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Analytische Psychotherapie – Einzelbehandlung mit diagnostischer Begleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL: Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und Beihilfevorgaben zum Gutachter-/Voranerkennungsverfahren sowie zur Anrechnung einer vorausgegangenen Akutbehandlung prüfen.
wissenschaftlich anerkanntes Verfahren/Methode
Symptom- oder Konfliktbezug
vollendete 25-Minuten-Einheiten
Therapieziele und Verlauf
separate Zusatzkontakte
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
