Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Behandlung

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Behandlung
GOÄ-Abrechnung für Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bearbeitet in zeitlich begrenzter Einzeltherapie ein klar umrissenes Störungsmodell und konkrete Änderungsziele, um Symptome und alltagsrelevante Beeinträchtigungen gezielt zu reduzieren. Die Behandlung umfasst einzelbehandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei diagnostizierter psychischer Störung mit fokussierbarem Behandlungsauftrag und ausreichender Stabilität für ambulante Einzeltherapie; Ziel, eingesetzte Intervention und Verlauf müssen je Sitzung nachvollziehbar sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Einzelbehandlung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZELKernpositionPsychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch. Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und Beihilfevorgaben zum Gutachter-/Voranerkennungsverfahren sowie zur Anrechnung einer vorausgegangenen Akutbehandlung prüfen.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. A804Bedingt / alternativPsychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration. Nicht in derselben Sitzung neben A812. Am selben Kalendertag nur bei gesonderter medizinisch notwendiger Sitzung; unterschiedliche Sitzungszeiten in der Rechnung kenntlich machen. Höchstens einmal je Kalendertag.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativPsychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Nicht in derselben A812-Therapiesitzung: Einbeziehung einer Bezugsperson ist dort bereits enthalten. Bei Kindern/Jugendlichen werden eigenständige Bezugspersonenstunden im Rahmen von Akut-/Kurzzeittherapie selbst über A812 abgerechnet; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen.
GOÄ-Nr. A85Bedingt / alternativGutachtliche Äußerung mit überdurchschnittlichem Aufwand, ggf. wissenschaftlich begründet, pro angefangener Stunde Arbeitszeit. Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A812-KZT-EINZEL

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 812
Analoge Leistung: kurzzeittherapie_einzel
Abrechnungseinheit: je vollendete 25 Minuten
Höchstzahl pro Tag: 2
Leistungserbringer-Kontext: wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren/-methode nach gemeinsamer Empfehlung
Höchstzahl je Zwölfmonatszeitraum: 48
Period start: erste Sitzung der Kurzzeittherapie
Canonical internal group: A812
Rechnungsziffer: 812 analog
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: aktueller_psychischer_befund
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ A804

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 804
Analoge Leistung: psychotherapeutisches_gespraech
Höchstzahl pro Tag: 1
Different session required if same day: Ja
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: Verlaufsmessung
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 817
Behandlungsphase: Bezugspersonenkontakt
Analoge Leistung: bezugsperson
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung
GOÄ A85

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 85
Behandlungsphase: Gutachterbericht
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Neben A812 Kurzzeittherapie sind 861, 863, 870 und A870 nicht berechnungsfähig.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Analytische Psychotherapie – Einzelbehandlung mit diagnostischer Begleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A812-KZT-EINZEL: Symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mit anerkanntem Psychotherapieverfahren/-methode. Tarif- und Beihilfevorgaben zum Gutachter-/Voranerkennungsverfahren sowie zur Anrechnung einer vorausgegangenen Akutbehandlung prüfen.

wissenschaftlich anerkanntes Verfahren/Methode

Symptom- oder Konfliktbezug

vollendete 25-Minuten-Einheiten

Therapieziele und Verlauf

separate Zusatzkontakte

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.