Welche GOÄ-Ziffern sind für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichOnkologie und Dokumente
KernpositionenGOÄ-Nr. 7
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ in Betracht?

Für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 7 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 418 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ stehen Befundbericht, Gutachten, Versicherung, Gericht, Arbeitsfähigkeit, gynäkologisches Gutachten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativNur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 1070Bedingt / alternativKolposkopie
GOÄ-Nr. 418Bedingt / alternativNur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
GOÄ-Nr. 5266Bedingt / alternativMammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher Krankheits-/Befundbericht.
GOÄ-Nr. 80Bedingt / alternativSchriftliche gutachtliche Äußerung mit Bewertung und Schlussfolgerung.
GOÄ-Nr. 85Bedingt / alternativUmfangreiche gutachtliche Äußerung mit dokumentiertem Zeitaufwand.
GOÄ-Nr. 95Bedingt / alternativSchreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang.
GOÄ-Nr. 96Bedingt / alternativKopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 1070

Bedingte oder alternative Position

Kolposkopie

GOÄ 418

Bedingte oder alternative Position

Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 5266

Bedingte oder alternative Position

Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.

Wiederholung:
Max: 2
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Ausführlicher Krankheits-/Befundbericht.

Abrechnungsalternative: document_type
GOÄ 80

Bedingte oder alternative Position

Schriftliche gutachtliche Äußerung mit Bewertung und Schlussfolgerung.

Abrechnungsalternative: document_type
GOÄ 85

Bedingte oder alternative Position

Umfangreiche gutachtliche Äußerung mit dokumentiertem Zeitaufwand.

Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Abrechnungsalternative: document_type
GOÄ 95

Bedingte oder alternative Position

Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang.

GOÄ 96

Bedingte oder alternative Position

Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 75, 80 und 85 nach tatsächlichem Dokumenttyp wählen, nicht pauschal kumulieren.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Auftraggeber und konkrete Fragestellung
Anknüpfungstatsachen und Anamnese
klinische/Bildgebungsbefunde
gutachtliche Bewertung und Schlussfolgerung
Zeit- und Seitenaufwand

Wie grenzt sich „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ sowie „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Befundbericht, Gutachten, Versicherung, Gericht

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

Auftraggeber und konkrete Fragestellung

Anknüpfungstatsachen und Anamnese

klinische/Bildgebungsbefunde

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 7 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 418 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ sowie „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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