Welche GOÄ-Ziffern sind für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ in Betracht?
Für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 7 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 418 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ stehen Befundbericht, Gutachten, Versicherung, Gericht, Arbeitsfähigkeit, gynäkologisches Gutachten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen. |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 1070 | Bedingt / alternativ | Kolposkopie |
| GOÄ-Nr. 418 | Bedingt / alternativ | Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen. |
| GOÄ-Nr. 5266 | Bedingt / alternativ | Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher Krankheits-/Befundbericht. |
| GOÄ-Nr. 80 | Bedingt / alternativ | Schriftliche gutachtliche Äußerung mit Bewertung und Schlussfolgerung. |
| GOÄ-Nr. 85 | Bedingt / alternativ | Umfangreiche gutachtliche Äußerung mit dokumentiertem Zeitaufwand. |
| GOÄ-Nr. 95 | Bedingt / alternativ | Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang. |
| GOÄ-Nr. 96 | Bedingt / alternativ | Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Bedingte oder alternative Position
Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
Kolposkopie
Bedingte oder alternative Position
Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
Bedingte oder alternative Position
Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Ausführlicher Krankheits-/Befundbericht.
Bedingte oder alternative Position
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit Bewertung und Schlussfolgerung.
Bedingte oder alternative Position
Umfangreiche gutachtliche Äußerung mit dokumentiertem Zeitaufwand.
Bedingte oder alternative Position
Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang.
Bedingte oder alternative Position
Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.
Bedingte oder alternative Position
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Bedingte oder alternative Position
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ sowie „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Befundbericht, Gutachten, Versicherung, Gericht
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
Auftraggeber und konkrete Fragestellung
Anknüpfungstatsachen und Anamnese
klinische/Bildgebungsbefunde
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ sowie „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
