Welche GOÄ-Ziffern sind für „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichZyklus, Endokrinologie und Fertilität
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ in Betracht?

Für „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 4021, GOÄ-Nr. 4030, GOÄ-Nr. 4039 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ stehen Menopause, Klimakterium, HRT, Hormonersatztherapie, Hitzewallungen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionNur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
GOÄ-Nr. 403KernpositionZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 418Bedingt / alternativMammasonographie bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 4021Bedingt / alternativHormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
GOÄ-Nr. 4030Bedingt / alternativHormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
GOÄ-Nr. 4039Bedingt / alternativHormonbestimmung mittels Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 3560Bedingt / alternativGlukose
GOÄ-Nr. 3561Bedingt / alternativGlykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c)
GOÄ-Nr. 5475Bedingt / alternativDXA-Osteodensitometrie bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 403

Kernposition der Kombination

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 418

Bedingte oder alternative Position

Mammasonographie bei eigenständiger Indikation.

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 4021

Bedingte oder alternative Position

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

GOÄ 4030

Bedingte oder alternative Position

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

GOÄ 4039

Bedingte oder alternative Position

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 3560

Bedingte oder alternative Position

Glukose

GOÄ 3561

Bedingte oder alternative Position

Glykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c)

GOÄ 5475

Bedingte oder alternative Position

DXA-Osteodensitometrie bei eigenständiger Indikation.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“?

Hinweise zur Kombination

Labor und Bildgebung nicht als routinemäßiges Paket; jede Position benötigt eine eigene medizinische Indikation.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Beschwerdeprofil und Risikofaktoren
Kontraindikationen der HRT
gynäkologischer und Mammabefund
Sonographieorgane
Laborindikation und Werte
Knochendichteindikation/-befund
Aufklärung und Verlaufskontrolle

Wie grenzt sich „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ sowie „Amenorrhoe/PCOS mit umfassender Sonographie und hormoneller Basisdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Menopause, Klimakterium, HRT, Hormonersatztherapie

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.

Beschwerdeprofil und Risikofaktoren

Kontraindikationen der HRT

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen); GOÄ-Nr. 403 (Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung…); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 418 gilt zusätzlich: Mammasonographie bei eigenständiger Indikation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 418 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mammasonographie bei eigenständiger Indikation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 4021, GOÄ-Nr. 4030, GOÄ-Nr. 4039 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ sowie „Amenorrhoe/PCOS mit umfassender Sonographie und hormoneller Basisdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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