Welche GOÄ-Ziffern sind für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichZyklus, Endokrinologie und Fertilität
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ in Betracht?

Für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 1105, GOÄ-Nr. 1110, GOÄ-Nr. 1111 und GOÄ-Nr. 1104 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ stehen postmenopausale Blutung, Menopause, Endometriumkarzinom, Hysteroskopie, Kürettage. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 1070KernpositionKolposkopie
GOÄ-Nr. 410KernpositionUterussonographie.
GOÄ-Nr. 403KernpositionZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550KernpositionBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich zu Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 1105Bedingt / alternativGewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle; originäre GOÄ-Leistung, keine Analogbewertung.
GOÄ-Nr. 1110Bedingt / alternativRein diagnostische Hysteroskopie.
GOÄ-Nr. 1111Bedingt / alternativHysteroskopie mit zusätzlicher operativer Intervention.
GOÄ-Nr. 1104Bedingt / alternativKürettage/Aspiration der Gebärmutterhöhle mit vollständigem Leistungsinhalt.
GOÄ-Nr. 75KernpositionEigenständiger ausführlicher Bericht bei onkologischer Abklärung.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsil mit Pathologie/Onkologie/operativem Zentrum.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 1070

Kernposition der Kombination

Kolposkopie

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Uterussonographie.

GOÄ 403

Kernposition der Kombination

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3550

Kernposition der Kombination

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich zu Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 1105

Bedingte oder alternative Position

Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle; originäre GOÄ-Leistung, keine Analogbewertung.

Abrechnungsalternative: uterine_cavity_procedure
GOÄ 1110

Bedingte oder alternative Position

Rein diagnostische Hysteroskopie.

Abrechnungsalternative: uterine_cavity_procedure
GOÄ 1111

Bedingte oder alternative Position

Hysteroskopie mit zusätzlicher operativer Intervention.

Abrechnungsalternative: uterine_cavity_procedure
GOÄ 1104

Bedingte oder alternative Position

Kürettage/Aspiration der Gebärmutterhöhle mit vollständigem Leistungsinhalt.

Abrechnungsalternative: uterine_cavity_procedure
GOÄ 75

Kernposition der Kombination

Eigenständiger ausführlicher Bericht bei onkologischer Abklärung.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsil mit Pathologie/Onkologie/operativem Zentrum.

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 1105 ist originär, wenn Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle gewonnen wird; keine Analogbewertung erforderlich.
Die intrauterinen Verfahren sind nicht als kumulatives Standardpaket zu verstehen; Auswahl/Kombination nur nach konkretem Eingriff und vollständiger Ausschlussprüfung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zeitpunkt der Menopause und Blutungsmuster
Portio-/Vaginalbefund
Endometrium und Adnexe sonographisch
Laborwerte
Art der Gewebe-/Zellgewinnung
Histologie/Zytologie und weitere Planung

Wie grenzt sich „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ sowie „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: postmenopausale Blutung, Menopause, Endometriumkarzinom, Hysteroskopie

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 1070: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070

Zeitpunkt der Menopause und Blutungsmuster

Portio-/Vaginalbefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 1070 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070); GOÄ-Nr. 410 (Uterussonographie); GOÄ-Nr. 403 (Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3551 gilt zusätzlich: Nur zusätzlich zu Nr. 3550.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3551 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur zusätzlich zu Nr. 3550.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 1105, GOÄ-Nr. 1110, GOÄ-Nr. 1111 und GOÄ-Nr. 1104 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ sowie „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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