Welche GOÄ-Ziffern sind für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ in Betracht?
Für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 1105, GOÄ-Nr. 1110, GOÄ-Nr. 1111 und GOÄ-Nr. 1104 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ stehen postmenopausale Blutung, Menopause, Endometriumkarzinom, Hysteroskopie, Kürettage. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 1070 | Kernposition | Kolposkopie |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Uterussonographie. |
| GOÄ-Nr. 403 | Kernposition | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Kernposition | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 1105 | Bedingt / alternativ | Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle; originäre GOÄ-Leistung, keine Analogbewertung. |
| GOÄ-Nr. 1110 | Bedingt / alternativ | Rein diagnostische Hysteroskopie. |
| GOÄ-Nr. 1111 | Bedingt / alternativ | Hysteroskopie mit zusätzlicher operativer Intervention. |
| GOÄ-Nr. 1104 | Bedingt / alternativ | Kürettage/Aspiration der Gebärmutterhöhle mit vollständigem Leistungsinhalt. |
| GOÄ-Nr. 75 | Kernposition | Eigenständiger ausführlicher Bericht bei onkologischer Abklärung. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsil mit Pathologie/Onkologie/operativem Zentrum. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Kolposkopie
Kernposition der Kombination
Uterussonographie.
Kernposition der Kombination
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Kernposition der Kombination
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Kernposition der Kombination
Blutbild und Blutbildbestandteile
Bedingte oder alternative Position
Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle; originäre GOÄ-Leistung, keine Analogbewertung.
Bedingte oder alternative Position
Rein diagnostische Hysteroskopie.
Bedingte oder alternative Position
Hysteroskopie mit zusätzlicher operativer Intervention.
Bedingte oder alternative Position
Kürettage/Aspiration der Gebärmutterhöhle mit vollständigem Leistungsinhalt.
Kernposition der Kombination
Eigenständiger ausführlicher Bericht bei onkologischer Abklärung.
Bedingte oder alternative Position
Konsil mit Pathologie/Onkologie/operativem Zentrum.
Kernposition der Kombination
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ sowie „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: postmenopausale Blutung, Menopause, Endometriumkarzinom, Hysteroskopie
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 1070: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070
Zeitpunkt der Menopause und Blutungsmuster
Portio-/Vaginalbefund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 1070 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070); GOÄ-Nr. 410 (Uterussonographie); GOÄ-Nr. 403 (Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3551 gilt zusätzlich: Nur zusätzlich zu Nr. 3550.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 3551 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur zusätzlich zu Nr. 3550.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ sowie „Klimakterische Beschwerden/Hormonersatztherapie mit gynäkologischer, sonographischer und hormoneller Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
