Welche GOÄ-Ziffern sind für „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ in Betracht?
Für „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 403 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1110, GOÄ-Nr. 1111, GOÄ-Nr. 1096, GOÄ-Nr. 1104 und GOÄ-Nr. 490 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ stehen Hysteroskopie, Endometriumpolyp, Septum, submuköses Myom, intrauterin. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 403 | Kernposition | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 1110 | Bedingt / alternativ | Rein diagnostische Hysteroskopie. |
| GOÄ-Nr. 1111 | Bedingt / alternativ | Hysteroskopie mit zusätzlicher operativer Intervention. |
| GOÄ-Nr. 1096 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständig erforderlicher Zervixdilatation und nach Prüfung, ob sie nicht Bestandteil/Ausschluss des gewählten Eingriffs ist. |
| GOÄ-Nr. 1104 | Bedingt / alternativ | Kürettage/Aspiration der Gebärmutterhöhle mit vollständigem Leistungsinhalt. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Kleine Infiltrationsanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Große Infiltrationsanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Kernposition der Kombination
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
Rein diagnostische Hysteroskopie.
Bedingte oder alternative Position
Hysteroskopie mit zusätzlicher operativer Intervention.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständig erforderlicher Zervixdilatation und nach Prüfung, ob sie nicht Bestandteil/Ausschluss des gewählten Eingriffs ist.
Bedingte oder alternative Position
Kürettage/Aspiration der Gebärmutterhöhle mit vollständigem Leistungsinhalt.
Bedingte oder alternative Position
Kleine Infiltrationsanästhesie.
Bedingte oder alternative Position
Große Infiltrationsanästhesie.
Bedingte oder alternative Position
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Bedingte oder alternative Position
Blutbild und Blutbildbestandteile
Bedingte oder alternative Position
Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
Bedingte oder alternative Position
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ sowie „Symptomatisches Uterusmyom mit transvaginaler Sonographie, Duplex und Hysteroskopieoption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hysteroskopie, Endometriumpolyp, Septum, submuköses Myom
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
Indikation und Vorbefund
Uterus/Endometrium sonographisch
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 403 (Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1110 gilt zusätzlich: Rein diagnostische Hysteroskopie.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1110 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Rein diagnostische Hysteroskopie.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 403. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Intrauterine Pathologie mit Sonographie und diagnostischer oder operativer Hysteroskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik“ sowie „Symptomatisches Uterusmyom mit transvaginaler Sonographie, Duplex und Hysteroskopieoption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
