Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichMammadiagnostik und Senologie
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ in Betracht?

Für „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 78 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 5266, GOÄ-Nr. 5267, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ stehen Mammakarzinom, Brustkrebsnachsorge, Tumornachsorge, Rezidivkontrolle. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 418KernpositionUltraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
GOÄ-Nr. 5266Bedingt / alternativMammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 5267Bedingt / alternativNur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 78KernpositionSchriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge bei erfüllter Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsil mit Onkologie/Radiologie/Chirurgie.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 34Bedingt / alternativNur bei vollständiger Leistungslegende (mindestens 20 Minuten) in einem eigenständigen zulässigen Abrechnungspfad; Ausschluss insbesondere gegenüber Nr. 1 beachten.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 418

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
Wiederholung:
Max: 1
GOÄ 5266

Bedingte oder alternative Position

Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.

Wiederholung:
Max: 2
GOÄ 5267

Bedingte oder alternative Position

Nur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren.

Wiederholung:
Max: 2
Abhängig von:
5266
GOÄ 78

Kernposition der Kombination

Schriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge bei erfüllter Leistungslegende.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsil mit Onkologie/Radiologie/Chirurgie.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 34

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Leistungslegende (mindestens 20 Minuten) in einem eigenständigen zulässigen Abrechnungspfad; Ausschluss insbesondere gegenüber Nr. 1 beachten.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
Behandlungsphase: separate_billing_path
Nicht kombinierbar mit:
1
3
4
15
30
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 34 wegen Ausschluss zu Nr. 1 nur in getrenntem zulässigem Abrechnungspfad.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Tumorstadium und Vorbehandlung
klinischer Brust-/Lymphknotenbefund
Bildgebungsregionen und Befunde
Nachsorgeplan nach Nr. 78
Labor/Konsil
Rezidiv-/Therapieerörterung

Wie grenzt sich „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ sowie „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mammakarzinom, Brustkrebsnachsorge, Tumornachsorge, Rezidivkontrolle

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 418: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418

Tumorstadium und Vorbehandlung

klinischer Brust-/Lymphknotenbefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 418 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418); GOÄ-Nr. 78 (Schriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge bei erfüllter Leistungslegende); GOÄ-Nr. 420 (Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418;…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 401 gilt zusätzlich: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 401 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 78 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 5266, GOÄ-Nr. 5267, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 78 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ sowie „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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