Welche GOÄ-Ziffern sind für „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ in Betracht?
Für „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 314 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 5266, GOÄ-Nr. 5267, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 2006 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ stehen Brustzyste, Zyste Mamma, Punktion Brust, Zystenpunktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 418 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. 5266 | Bedingt / alternativ | Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 5267 | Bedingt / alternativ | Nur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 314 | Kernposition | Punktion der Brustdrüse/Zyste tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke |
| GOÄ-Nr. 2006 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten
Bedingte oder alternative Position
Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
