Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung

Gynäkologie und Geburtshilfe · Mammadiagnostik und Senologie

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichMammadiagnostik und Senologie
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Charakterisiert Brustbefunde und regionale Lymphknoten, um benigne Veränderungen von malignitätsverdächtigen Läsionen abzugrenzen und Proben gezielt zu planen. Eine sonographisch zystische Mammaläsion wird gezielt punktiert; das Aspirat wird bei entsprechender Fragestellung zytologisch weitergeleitet.

Wann ist sie anwendbar?

Bei tastbarem Befund, auffälliger Früherkennung/Bildgebung, Sekretion, fokalen Beschwerden oder zur stadien- und nachsorgebezogenen Beurteilung. Erforderliche Kernleistungen: Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens und Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 418KernpositionUltraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativZuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
GOÄ-Nr. 5266Bedingt / alternativMammographie einer Seite, in zwei Ebenen. Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 5267Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266. Nur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 314KernpositionPunktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens. Punktion der Brustdrüse/Zyste tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativBehandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde. Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
Wiederholung:
Max: 1
GOÄ 5266

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Max: 2
GOÄ 5267

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Max: 2
Abhängig von:
5266
GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Zytologische Laborleistung nur durch den tatsächlichen Leistungserbringer abrechnen.
Nr. 2006 nur bei späterer sekundär heilender oder infizierter Punktionswunde, nicht als Routinekontrolle.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ sowie „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 418: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418

Seite, Lokalisation, Zystenmorphologie und Größe

Sonographie der übrigen Brust/Axilla

Punktionsmenge/-beschaffenheit

Zytologieauftrag und Leistungserbringer

Verband/Nachsorge

gegebenenfalls Mammographieprojektionen und Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 401 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.