Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion

Gynäkologie und Geburtshilfe · Mammadiagnostik und Senologie

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichMammadiagnostik und Senologie
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Charakterisiert Brustbefunde und regionale Lymphknoten, um benigne Veränderungen von malignitätsverdächtigen Läsionen abzugrenzen und Proben gezielt zu planen. Die Bildgebung umfasst punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens und Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei tastbarem Befund, auffälliger Früherkennung/Bildgebung, Sekretion, fokalen Beschwerden oder zur stadien- und nachsorgebezogenen Beurteilung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens und Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 418KernpositionUltraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten. Sonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativZuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
GOÄ-Nr. 3529Bedingt / alternativSchwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/l). Schwangerschaftstest bei unklarem Schwangerschaftsstatus vor Röntgendiagnostik.
GOÄ-Nr. 5266Bedingt / alternativMammographie einer Seite, in zwei Ebenen. Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 5267Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266. Nur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 314Bedingt / alternativPunktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens. Punktion der Brustdrüse oder eines regionalen Lymphknotens.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Kleine Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativElektronischzytometrische/zytochemisch-zytometrische Leukozyten-Differenzierung, zusätzlich zu Nr. 3550. Nur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
GOÄ-Nr. 75KernpositionUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
Wiederholung:
Max: 1
GOÄ 5266

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Max: 2
GOÄ 5267

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Max: 2
Abhängig von:
5266
GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Abhängig von:
3550
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Bilaterale Sonographie: 418 einmal, danach 420 für weitere Brust und ggf. weitere Axilla.
Mammographie 5266 seitenbezogen; Zusatzaufnahmen 5267 nur tatsächlich durchgeführt.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ sowie „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 418: Sonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten.

Seite, Lokalisation, Größe und Tastbefund

Mamma-/Axillasonographie je Region

Mammographieprojektionen/Befund

Punktionsziel, Technik und Material

Konsil und ausführlicher Bericht

bei gebärfähiger Patientin gegebenenfalls dokumentierter Schwangerschaftsausschluss vor Mammographie

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 401 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.