Welche GOÄ-Ziffern sind für „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichMammadiagnostik und Senologie
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ in Betracht?

Für „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 3529, GOÄ-Nr. 5266, GOÄ-Nr. 5267 und GOÄ-Nr. 314 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ stehen Knoten Brust, Mammabefund, Mammasonographie, Mammographie, Brustpunktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 418KernpositionSonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
GOÄ-Nr. 3529Bedingt / alternativSchwangerschaftstest bei unklarem Schwangerschaftsstatus vor Röntgendiagnostik.
GOÄ-Nr. 5266Bedingt / alternativMammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 5267Bedingt / alternativNur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 314Bedingt / alternativPunktion der Brustdrüse oder eines regionalen Lymphknotens.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleine Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
GOÄ-Nr. 75KernpositionUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 418

Kernposition der Kombination

Sonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten.

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
Wiederholung:
Max: 1
GOÄ 3529

Bedingte oder alternative Position

Schwangerschaftstest bei unklarem Schwangerschaftsstatus vor Röntgendiagnostik.

GOÄ 5266

Bedingte oder alternative Position

Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.

Wiederholung:
Max: 2
GOÄ 5267

Bedingte oder alternative Position

Nur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren.

Wiederholung:
Max: 2
Abhängig von:
5266
GOÄ 314

Bedingte oder alternative Position

Punktion der Brustdrüse oder eines regionalen Lymphknotens.

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleine Infiltrationsanästhesie.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

GOÄ 75

Kernposition der Kombination

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“?

Hinweise zur Kombination

Bilaterale Sonographie: 418 einmal, danach 420 für weitere Brust und ggf. weitere Axilla.
Mammographie 5266 seitenbezogen; Zusatzaufnahmen 5267 nur tatsächlich durchgeführt.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite, Lokalisation, Größe und Tastbefund
Mamma-/Axillasonographie je Region
Mammographieprojektionen/Befund
Punktionsziel, Technik und Material
Konsil und ausführlicher Bericht
bei gebärfähiger Patientin gegebenenfalls dokumentierter Schwangerschaftsausschluss vor Mammographie

Wie grenzt sich „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ sowie „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Knoten Brust, Mammabefund, Mammasonographie, Mammographie

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 418: Sonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten.

Seite, Lokalisation, Größe und Tastbefund

Mamma-/Axillasonographie je Region

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 418 (Sonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten); GOÄ-Nr. 75 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 75); GOÄ-Nr. 420 (Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418;…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 401 gilt zusätzlich: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 401 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 3529, GOÄ-Nr. 5266, GOÄ-Nr. 5267 und GOÄ-Nr. 314 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ sowie „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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