Welche GOÄ-Ziffern sind für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichMammadiagnostik und Senologie
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ in Betracht?

Für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 314, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5266, GOÄ-Nr. 5267, GOÄ-Nr. 2402, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ stehen Axillärer Lymphknoten, Lymphknoten Achsel, Mammakarzinomverdacht, Punktion Lymphknoten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 418KernpositionUltraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten
GOÄ-Nr. 401KernpositionDuplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
GOÄ-Nr. 5266Bedingt / alternativMammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 5267Bedingt / alternativNur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 314KernpositionPunktion eines Lymphknotens.
GOÄ-Nr. 2402Bedingt / alternativTatsächliche Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe; nicht zusätzlich zur bloßen Punktion.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
GOÄ-Nr. 75KernpositionUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 418

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten

GOÄ 401

Kernposition der Kombination

Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
Wiederholung:
Max: 1
GOÄ 5266

Bedingte oder alternative Position

Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.

Wiederholung:
Max: 2
GOÄ 5267

Bedingte oder alternative Position

Nur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren.

Wiederholung:
Max: 2
Abhängig von:
5266
GOÄ 314

Kernposition der Kombination

Punktion eines Lymphknotens.

Abrechnungsalternative: node_sampling
GOÄ 2402

Bedingte oder alternative Position

Tatsächliche Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe; nicht zusätzlich zur bloßen Punktion.

Abrechnungsalternative: node_sampling
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke

GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

GOÄ 75

Kernposition der Kombination

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite, Größe und Morphologie des Lymphknotens
Mamma-/Axillasonographie
Duplexbefund
Mammographie
Punktionsmaterial
Konsil und Bericht
bei offener Probeexzision Tiefe, Zugang, Präparat und Wundversorgung

Wie grenzt sich „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ sowie „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Axillärer Lymphknoten, Lymphknoten Achsel, Mammakarzinomverdacht, Punktion Lymphknoten

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 418: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418

Seite, Größe und Morphologie des Lymphknotens

Mamma-/Axillasonographie

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 418 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418); GOÄ-Nr. 401 (Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ…); GOÄ-Nr. 314 (Punktion eines Lymphknotens). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5266 gilt zusätzlich: Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5266 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 314, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5266, GOÄ-Nr. 5267, GOÄ-Nr. 2402, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 314, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ sowie „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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