Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion
Gynäkologie und Geburtshilfe · Mammadiagnostik und Senologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Charakterisiert Brustbefunde und regionale Lymphknoten, um benigne Veränderungen von malignitätsverdächtigen Läsionen abzugrenzen und Proben gezielt zu planen. Ziel ist ein auffälliger axillärer Lymphknoten, der nach Mamma-/Axillasonographie und erforderlicher Mammographie gezielt punktiert wird.
Wann ist sie anwendbar?
Bei tastbarem Befund, auffälliger Früherkennung/Bildgebung, Sekretion, fokalen Beschwerden oder zur stadien- und nachsorgebezogenen Beurteilung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens und Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse. Grenze: Punktion eines Lymphknotens.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 418 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten |
| GOÄ-Nr. 401 | Kernposition | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. 5266 | Bedingt / alternativ | Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen. Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 5267 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266. Nur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 314 | Kernposition | Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens. Punktion eines Lymphknotens. |
| GOÄ-Nr. 2402 | Bedingt / alternativ | Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge). Tatsächliche Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe; nicht zusätzlich zur bloßen Punktion. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Elektronischzytometrische/zytochemisch-zytometrische Leukozyten-Differenzierung, zusätzlich zu Nr. 3550. Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt |
| GOÄ-Nr. 75 | Kernposition | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ sowie „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 418: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418
Seite, Größe und Morphologie des Lymphknotens
Mamma-/Axillasonographie
Duplexbefund
Mammographie
Punktionsmaterial
Konsil und Bericht
bei offener Probeexzision Tiefe, Zugang, Präparat und Wundversorgung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5266 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
