Welche GOÄ-Ziffern sind für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ in Betracht?
Für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 314, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5266, GOÄ-Nr. 5267, GOÄ-Nr. 2402, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ stehen Axillärer Lymphknoten, Lymphknoten Achsel, Mammakarzinomverdacht, Punktion Lymphknoten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 418 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten |
| GOÄ-Nr. 401 | Kernposition | Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. 5266 | Bedingt / alternativ | Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 5267 | Bedingt / alternativ | Nur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 314 | Kernposition | Punktion eines Lymphknotens. |
| GOÄ-Nr. 2402 | Bedingt / alternativ | Tatsächliche Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe; nicht zusätzlich zur bloßen Punktion. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt |
| GOÄ-Nr. 75 | Kernposition | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten
Kernposition der Kombination
Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
Bedingte oder alternative Position
Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Nur für tatsächlich zusätzlich erstellte Spezial-/Zusatzaufnahme(n) im Anschluss an Nr. 5266; Projektion und Seite dokumentieren.
Kernposition der Kombination
Punktion eines Lymphknotens.
Bedingte oder alternative Position
Tatsächliche Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe; nicht zusätzlich zur bloßen Punktion.
Bedingte oder alternative Position
Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
Kernposition der Kombination
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Bedingte oder alternative Position
Blutbild und Blutbildbestandteile
Bedingte oder alternative Position
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Kernposition der Kombination
Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
Kernposition der Kombination
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ sowie „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Axillärer Lymphknoten, Lymphknoten Achsel, Mammakarzinomverdacht, Punktion Lymphknoten
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 418: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418
Seite, Größe und Morphologie des Lymphknotens
Mamma-/Axillasonographie
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 418 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418); GOÄ-Nr. 401 (Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ…); GOÄ-Nr. 314 (Punktion eines Lymphknotens). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5266 gilt zusätzlich: Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5266 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mammographie einer Brust in zwei Ebenen; je Seite gesondert, Seite dokumentieren.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 314, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Suspekter axillärer Lymphknoten mit Mamma-/Axillasonographie, Mammographie und Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“ sowie „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
