Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichMammadiagnostik und Senologie
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ in Betracht?

Für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 314, GOÄ-Nr. 2428 und GOÄ-Nr. 490 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ stehen Mastitis, Mammaabszess, Brustentzündung, Stillmastitis, Punktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 418KernpositionUltraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550KernpositionBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 314Bedingt / alternativPunktion der Brustdrüse/des Abszesses tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 2428Bedingt / alternativInzision/Eröffnung des Abszesses tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleine Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativGroße Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologische Materialentnahme.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativNur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 418

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
Wiederholung:
Max: 1
GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3550

Kernposition der Kombination

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 314

Bedingte oder alternative Position

Punktion der Brustdrüse/des Abszesses tatsächlich durchgeführt.

Abrechnungsalternative: breast_abscess_procedure
GOÄ 2428

Bedingte oder alternative Position

Inzision/Eröffnung des Abszesses tatsächlich durchgeführt.

Abrechnungsalternative: breast_abscess_procedure
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleine Infiltrationsanästhesie.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Große Infiltrationsanästhesie.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologische Materialentnahme.

GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“?

Hinweise zur Kombination

Punktions-/Eröffnungspositionen sind Alternativen entsprechend dem tatsächlichen Verfahren.
Punktion und Inzision sind alternative Verfahrenspfade; nicht automatisch nebeneinander.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Stillstatus und systemische Symptome
Seite, Befund, Abszessgröße
Sonographie
Labor
Punktion/Eröffnung und Material
Mikrobiologie
Wundverlauf

Wie grenzt sich „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ sowie „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mastitis, Mammaabszess, Brustentzündung, Stillmastitis

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 418: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418

Stillstatus und systemische Symptome

Seite, Befund, Abszessgröße

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 418 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250); GOÄ-Nr. 3550 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3550). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 401 gilt zusätzlich: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 401 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 314, GOÄ-Nr. 2428 und GOÄ-Nr. 490 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ sowie „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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