Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung
Gynäkologie und Geburtshilfe · Mammadiagnostik und Senologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Unterscheidet entzündliche Infiltration von drainierbarer Eiteransammlung in der Brust und entlastet einen gesicherten Abszess sonographisch gesteuert oder operativ unter Erhalt des Brustgewebes. Der Eingriff umfasst mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei schmerzhafter geröteter Brust mit tastbarer beziehungsweise sonographischer Flüssigkeitsansammlung, Fieber oder fehlendem Ansprechen auf Antibiotika. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 418 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Kernposition | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Elektronischzytometrische/zytochemisch-zytometrische Leukozyten-Differenzierung, zusätzlich zu Nr. 3550. Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 314 | Bedingt / alternativ | Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens. Punktion der Brustdrüse/des Abszesses tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 2428 | Bedingt / alternativ | Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels. Inzision/Eröffnung des Abszesses tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Kleine Infiltrationsanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie. Große Infiltrationsanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung. Mikrobiologische Materialentnahme. |
| GOÄ-Nr. 2006 | Bedingt / alternativ | Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde. Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
