Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ in Betracht?
Für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 314, GOÄ-Nr. 2428 und GOÄ-Nr. 490 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ stehen Mastitis, Mammaabszess, Brustentzündung, Stillmastitis, Punktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 418 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Kernposition | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 314 | Bedingt / alternativ | Punktion der Brustdrüse/des Abszesses tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 2428 | Bedingt / alternativ | Inzision/Eröffnung des Abszesses tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Kleine Infiltrationsanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Große Infiltrationsanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Mikrobiologische Materialentnahme. |
| GOÄ-Nr. 2006 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten
Bedingte oder alternative Position
Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
Kernposition der Kombination
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Kernposition der Kombination
Blutbild und Blutbildbestandteile
Bedingte oder alternative Position
Punktion der Brustdrüse/des Abszesses tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Inzision/Eröffnung des Abszesses tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Kleine Infiltrationsanästhesie.
Bedingte oder alternative Position
Große Infiltrationsanästhesie.
Bedingte oder alternative Position
Mikrobiologische Materialentnahme.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.
Bedingte oder alternative Position
Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
Bedingte oder alternative Position
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ sowie „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mastitis, Mammaabszess, Brustentzündung, Stillmastitis
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 418: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418
Stillstatus und systemische Symptome
Seite, Befund, Abszessgröße
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 418 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 418); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250); GOÄ-Nr. 3550 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3550). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 401 gilt zusätzlich: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 401 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mastitis/Mammaabszess mit bilateraler Sonographie, Labor, Punktion oder Abszesseröffnung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Brustzyste mit bilateraler Sonographie, Punktion und zytologischer Weiterleitung“ sowie „Tastbarer Mammabefund mit bilateraler Sonographie, Mammographie und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen gepr üft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
