Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und …
Gynäkologie und Geburtshilfe · Onkologie und Dokumente

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ordnet Tumorart, Ausbreitung, Therapieverträglichkeit und Verlauf ein, damit Behandlung und Nachsorge stadien- und risikogerecht gesteuert werden können. Die Verlaufskontrolle umfasst gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination.
Wann ist sie anwendbar?
Bei gesichertem oder begründet vermutetem Malignom, zur Diagnosesicherung/Stadienbestimmung, vor Therapie oder bei einer konkreten Verlaufs- beziehungsweise Rezidivfrage. Erforderliche Kernleistungen: Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Schriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 1070 | Bedingt / alternativ | Kolposkopie |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen. |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung. Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. 418 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten. Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Elektronischzytometrische/zytochemisch-zytometrische Leukozyten-Differenzierung, zusätzlich zu Nr. 3550. Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 78 | Kernposition | Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt. Schriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt |
| GOÄ-Nr. 75 | Kernposition | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 34 | Bedingt / alternativ | Erörterung (≥20 Min.) Auswirkungen lebensverändernder/lebensbedrohender Erkrankung, ggf. OP-Planung & Risikobewertung, inkl. Beratung, ggf. mit Bezugspersonen. Nur bei vollständiger Leistungslegende (mindestens 20 Minuten) in einem eigenständigen zulässigen Abrechnungspfad; Ausschluss insbesondere gegenüber Nr. 1 beachten. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kernposition der Kombination
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ sowie „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 410: Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
Tumorart, Stadium und Vorbehandlung
vollständiger gynäkologischer Befund
Bildgebung je Organ/Region
Labor
Nachsorge-/Behandlungsplan
Konsile
ausführlicher Bericht
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1070 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
