Welche GOÄ-Ziffern sind für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichOnkologie und Dokumente
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ in Betracht?

Für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 78, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 418 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ stehen Tumornachsorge, Zervixkarzinom, Ovarialkarzinom, Endometriumkarzinom, Vulvakarzinom. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 1070Bedingt / alternativKolposkopie
GOÄ-Nr. 410KernpositionNur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
GOÄ-Nr. 418Bedingt / alternativNur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 78KernpositionSchriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
GOÄ-Nr. 75KernpositionUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 34Bedingt / alternativNur bei vollständiger Leistungslegende (mindestens 20 Minuten) in einem eigenständigen zulässigen Abrechnungspfad; Ausschluss insbesondere gegenüber Nr. 1 beachten.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 1070

Bedingte oder alternative Position

Kolposkopie

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
Wiederholung:
Max: 1
GOÄ 418

Bedingte oder alternative Position

Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 78

Kernposition der Kombination

Schriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

GOÄ 75

Kernposition der Kombination

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 34

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Leistungslegende (mindestens 20 Minuten) in einem eigenständigen zulässigen Abrechnungspfad; Ausschluss insbesondere gegenüber Nr. 1 beachten.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
Behandlungsphase: separate_billing_path
Nicht kombinierbar mit:
1
3
4
15
30
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“?

Hinweise zur Kombination

Tumormarker und weitere Speziallabore nur bei Indikation und tatsächlicher Leistung.
Nr. 34 in getrenntem zulässigem Pfad.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Tumorart, Stadium und Vorbehandlung
vollständiger gynäkologischer Befund
Bildgebung je Organ/Region
Labor
Nachsorge-/Behandlungsplan
Konsile
ausführlicher Bericht

Wie grenzt sich „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ sowie „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Tumornachsorge, Zervixkarzinom, Ovarialkarzinom, Endometriumkarzinom

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.

Tumorart, Stadium und Vorbehandlung

vollständiger gynäkologischer Befund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250); GOÄ-Nr. 78 (Schriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1070 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1070 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 78, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 418 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 78, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ sowie „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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