Welche GOÄ-Ziffern sind für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ in Betracht?
Für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 78, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 418 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ stehen Tumornachsorge, Zervixkarzinom, Ovarialkarzinom, Endometriumkarzinom, Vulvakarzinom. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 1070 | Bedingt / alternativ | Kolposkopie |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen. |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. 418 | Bedingt / alternativ | Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 78 | Kernposition | Schriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt |
| GOÄ-Nr. 75 | Kernposition | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 34 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Leistungslegende (mindestens 20 Minuten) in einem eigenständigen zulässigen Abrechnungspfad; Ausschluss insbesondere gegenüber Nr. 1 beachten. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Bedingte oder alternative Position
Kolposkopie
Kernposition der Kombination
Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
Bedingte oder alternative Position
Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
Kernposition der Kombination
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Bedingte oder alternative Position
Blutbild und Blutbildbestandteile
Kernposition der Kombination
Schriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge.
Bedingte oder alternative Position
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Kernposition der Kombination
Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Leistungslegende (mindestens 20 Minuten) in einem eigenständigen zulässigen Abrechnungspfad; Ausschluss insbesondere gegenüber Nr. 1 beachten.
Kernposition der Kombination
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ sowie „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Tumornachsorge, Zervixkarzinom, Ovarialkarzinom, Endometriumkarzinom
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 410: Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen.
Tumorart, Stadium und Vorbehandlung
vollständiger gynäkologischer Befund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Nur als einzige Grundleistung nach Nr. 410–418 in derselben Sitzung; untersuchtes Organ/Region benennen); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250); GOÄ-Nr. 78 (Schriftlicher Behandlungsplan für Tumorbehandlung/-nachsorge). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1070 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1070 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Postmenopausale Blutung mit Kolposkopie, transvaginaler Sonographie und invasiver Endometriumdiagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 78, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Gynäkologische Tumornachsorge mit Becken-/Mammadiagnostik, Behandlungsplan und interdisziplinärer Koordination“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Umfassender gynäkologischer Befundbericht oder Gutachten nach klinischer und sonographischer Untersuchung“ sowie „Mammakarzinom-Nachsorge mit klinischer Untersuchung, bilateraler Bildgebung und onkologischer Koordination“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
