Welche GOÄ-Ziffern sind für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWundversorgung und Dokumente
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ in Betracht?

Für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ stehen Befundbericht, Gutachten, Versicherung, Gericht, Leistungsfähigkeit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 800Bedingt / alternativEingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher Krankheits-/Befundbericht.
GOÄ-Nr. 80Bedingt / alternativSchriftliche gutachtliche Äußerung mit Bewertung/Schlussfolgerung.
GOÄ-Nr. 85Bedingt / alternativUmfangreiche gutachtliche Äußerung.
GOÄ-Nr. 95Bedingt / alternativSchreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80/85/90.
GOÄ-Nr. 96Bedingt / alternativKopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 800

Bedingte oder alternative Position

Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Ausführlicher Krankheits-/Befundbericht.

Abrechnungsalternative: dokument
GOÄ 80

Bedingte oder alternative Position

Schriftliche gutachtliche Äußerung mit Bewertung/Schlussfolgerung.

Abrechnungsalternative: dokument
GOÄ 85

Bedingte oder alternative Position

Umfangreiche gutachtliche Äußerung.

Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Abrechnungsalternative: dokument
GOÄ 95

Bedingte oder alternative Position

Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80/85/90.

GOÄ 96

Bedingte oder alternative Position

Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 75, 80 und 85 entsprechend dem tatsächlichen Dokumenttyp auswählen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Fragestellung und Auftraggeber
Anamnese und Befunde
Diagnosen, Verlauf und Prognose
gutachtliche Herleitung
Zeit-/Seitenaufwand

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: dokument
Choose: exactly_one

Wie grenzt sich „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ sowie „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Befundbericht, Gutachten, Versicherung, Gericht

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

Fragestellung und Auftraggeber

Anamnese und Befunde

Diagnosen, Verlauf und Prognose

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ sowie „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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