Welche GOÄ-Ziffern sind für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ in Betracht?
Für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ stehen Befundbericht, Gutachten, Versicherung, Gericht, Leistungsfähigkeit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 800 | Bedingt / alternativ | Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher Krankheits-/Befundbericht. |
| GOÄ-Nr. 80 | Bedingt / alternativ | Schriftliche gutachtliche Äußerung mit Bewertung/Schlussfolgerung. |
| GOÄ-Nr. 85 | Bedingt / alternativ | Umfangreiche gutachtliche Äußerung. |
| GOÄ-Nr. 95 | Bedingt / alternativ | Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80/85/90. |
| GOÄ-Nr. 96 | Bedingt / alternativ | Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Bedingte oder alternative Position
Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
Bedingte oder alternative Position
Ausführlicher Krankheits-/Befundbericht.
Bedingte oder alternative Position
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit Bewertung/Schlussfolgerung.
Bedingte oder alternative Position
Umfangreiche gutachtliche Äußerung.
Bedingte oder alternative Position
Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang mit Nr. 80/85/90.
Bedingte oder alternative Position
Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ sowie „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Befundbericht, Gutachten, Versicherung, Gericht
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
Fragestellung und Auftraggeber
Anamnese und Befunde
Diagnosen, Verlauf und Prognose
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ sowie „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
